Neues Jahr, neue Gesetze: Diese Änderungen erwarten Sie!

Und wieder steht ein neues Jahr vor der Tür mit lauter guten Vorsätzen. Doch nicht nur wir, auch die Gesetzgebung hat sich Einiges vorgenommen. Bereits Anfang des Jahres treten relevante Neuerungen im Bereich des E-Commerce in Kraft. Zudem sind weitreichende Initiativen für das kommende Jahr 2024 in Planung.  

Welche rechtlichen Neuerungen Sie im Jahr 2024 erwarten und auf welche geplanten Vorhaben Sie ein Auge haben sollten, erfahren Sie in unserem Rechtstipp der Woche.  

2024 – welche Änderungen Sie beachten müssen 

1. Neuerungen beim Weinverkauf

Ein erinnernder Rückblick: Seit dem 8. Dezember 2023 gelten Neuerungen bei der Kennzeichnung für Weine, Schaumweine und aromatisierte Weinerzeugnisse. Zusätzlich zu den bereits bestehenden Kennzeichnungspflichten ist nun das Zutatenverzeichnis und die Nährwertdeklaration anzugeben. Dies gilt auch für Online-Shops.  

Verkaufen Sie in Ihrem Online-Shop Weine, Schaumwein oder aromatisierte Weinerzeugnisse und haben die neuen Anforderungen noch nicht umgesetzt? Dann jetzt schnell!  

Wir haben die Neuerung ausführlich in unserem Shopbetreiber-Blog für Sie zusammengefasst.  

2. Verbot synthetischer Polymermikropartikel

2023 erweiterte die Europäische Union die Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH, EG Nr. 1907/2006) um das Verbot synthetischer Polymerartikel (EU/2023/2055).  

Synthetische Polymerartikel unter 5 Millimeter, die organisch, unlöslich und schwer abbaubar sind, dürfen nicht mehr hergestellt, in den Verkehr gebracht oder vertrieben werden. Hierunter fallen beispielsweise manche Kosmetika, Pflanzenschutzmittel oder Granulat auf Sportplätzen. Die Änderung zielt darauf ab, die in der Umwelt freigesetzten Mikroplastiken langfristig um 30 % zu verringern. 

Das Verbot tritt stufenweise im Laufe der nächsten vier Jahre für verschiedene Produktegruppen ein. Seit dem 17.10.2023 sind bereits die ersten Produktbereiche wie etwa Mikroperlen und loses Glitzer betroffen. Doch keine Panik: Ihre Restbestände müssen Sie nicht vernichten! Der Abverkauf von bereits vor dem Verbot erstandener Ware ist weiterhin erlaubt.  

3. Einwegkunststofffondsgesetz

Dem Verbot synthetischer Polymerartikel folgt das Einwegkunststofffondsgesetz. Es dient der Teilumsetzung der Richtlinie über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt (RL EU/2019/904).  

Seit dem 01.01.2024 sind alle Hersteller*innen, die in der Verordnung gelistete Kunststoffe und Kunststoffverpackungen verwenden oder verkaufen dazu verpflichtet, sich zu registrieren und Abgaben zu leisten. Die Abgaben werden zur Sicherstellung der richtigen Entsorgung von Kunststoffen und zur Gegenfinanzierung von hierdurch entstehender Umwelteinflüsse verwendet.  

Für Sie als Online-Händler*innen ergeben sich hieraus Überprüfungspflichten, ob eine entsprechende Registrierung bei den jeweiligen Hersteller*innen vorliegt. Denn so der Gesetzgeber: Ohne Registrierung kein gewerbsmäßiger Verkauf (vgl. § 9 Abs. 2 EWKFondsG).  

4. Neues Batteriegesetz 

Ab dem 18.02.2024 findet die bereits im Jahr 2023 in Kraft getretene Verordnung zur Änderung der Regelung über Batterien und Altbatterien (2023/EU/1542) unmittelbar Anwendung für alle unter Ihnen, die Batterien oder Batterien enthaltende Geräte verkaufen. Neben verschärften Anforderungen an die Rücknahme und das Recycling sowie die Sicherstellung der Produktqualität, erwarten Sie umfangreiche Informations- und Aufklärungspflichten 

Haben Sie das ein oder andere Gerät mit Batterien in Ihrem Online-Shop gefunden? Dann stellen Sie sich jetzt schon auf die Neuerungen ein. Besuchen Sie am 11.01.2024 auch unser Online-Webinar zu der neuen Batterieverordnung.  

5. Änderung des Verpackungsgesetz

Zum 01.01.2024 gelten neue Änderungen des Verpackungsgesetzes. Ab diesem Zeitpunkt gilt die Einwegpfandpflicht auch für Milch- und Milcherzeugnisse in Einweggetränkeflaschen und Glasdosen. Entsprechend ist das Pfand in Ihrem Online-Shop auszuweisen, sollten Sie eines der oben genannten Produkte anbieten.   

6. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Auch wenn das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) erst ab dem 28.06.2025 umzusetzen ist, sollten Sie im Laufe des Jahres 2024 einen Fahrtplan für die Implementierung entwickeln.  

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gewährleistet die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen. Auch die Gestaltung eines Online-Shops muss diesen Anforderungen genügen. Die Umsetzung wird vor allem technische Anpassung erfordern, die einer sorgfältigen Planung bedürfen. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen bereits jetzt die ersten Schritte zu einem barrierefreien Online-Shop in Ihre Planung für das Jahr 2024 zu integrieren.  

2024 – welche Änderungen Sie erwarten könnten 

Auf folgende Bereiche sollten Sie im neuen Jahr ebenfalls ein Auge haben:  

1. Künstliche Intelligenz

Die sogenannte künstliche Intelligenz (KI) erfordert Taten, so der Konsens. Regelungen gibt es derzeit noch nicht. Ob sich dies 2024 ändert steht in den Sternen.  

2. Legalisierung von Cannabis

Bald kann Cannabis legal verkauft und konsumiert werden. Der neue Gesetzesentwurf beruht auf zwei Säulen: 

  • Ermöglichung des privaten (maßvollen) Konsums und Eigenanbaus durch Erwachsenen  
  • Verkauf von Cannabis durch lizensierte Fachgeschäfte

Noch sind einige Fragen offen, so dass bis zum endgültigen Eintritt der Regelung noch einige Zeit vergehen könnte. Einzelheiten zu dem entsprechenden Entwurf finden Sie in der Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums 

3. Werbeverbot für Süßigkeiten

Süßigkeiten sind schlecht für die Gesundheit – das weiß jedes Kind. Das Gesundheitsministerium für Ernährung und Gesundheit plant aus diesem Grund die an Kinder gerichtete Werbung für Lebensmittel mit zu viel Fett, Zucker oder Salz bundesweit zu regeln.  

4. Angemessenheitsbeschluss II, ade?

Lange haben wir ihn ersehnt: Den neuen Angemessenheitsbeschluss für eine DSGVO-konforme Datenübertragung in die USA  

Doch auch der neue Beschluss trifft auf Skepsis. Die ersten gerichtlichen Zweifel äußerte nun das OLG Köln (Urteil vom 03.11.2023, Az. 6 U 58/23). Das Urteil ist nicht rechtskräftig und die Revision zum BGH zugelassen. Für Klarheit wird wohl erst eine Entscheidung des EuGH sorgen können... 

Unser Tipp 

Atmen Sie erst einmal durch und nehmen Sie sich die Zeit, gedanklich im neuen Jahr anzukommen. Danach sollte jedoch einer Ihrer nächsten Schritte sein zu überprüfen, ob bei Ihrem Online-Shop Anpassungsbedarf besteht. Denn: der noch jungfräuliche Januar bietet die perfekten Chancen, um sich gute Startbedingungen für ein erfolgreiches Jahr 2024 zu sichern.  

Das Trusted Shops Team unterstützt Sie jederzeit gerne bei der Umsetzung Ihres Online-Shops. Ebenfalls informieren wir Sie in unseren Rechtstipp der Woche, den Shopbetreiber-Blog sowie den Legal Service Newsletter über alle weiteren relevanten Neuerungen im E-Commerce.  

Wir freuen uns auf ein erfolgreiches und abmahnfreies Jahr 2024 mit Ihnen! 

 

02.01.24
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