Sandhage-Abmahnung erfolgreich verteidigt – ein Erfahrungsbericht

Ob berechtigt oder nicht – nach einer Abmahnung gilt es erst einmal, Ruhe zu bewahren, nichts zu unterschreiben oder zu zahlen und sich fachkundigen Rat einzuholen. Oft handelt es sich um Abmahner, die häufiger auftreten und sich auf die gleichen Verstöße konzentrieren. Wie eine Beratung und Verteidigung durch die Rechtsanwältinnen und -anwälte unserer Partner-Kanzleien im Rahmen des Trusted Shops Abmahnschutzes abläuft, berichtet eine Kundin, die letztes Jahr eine durch Rechtsanwalt Sandhage ausgesprochene Abmahnung erhielt.

 

Ein Erfahrungsbericht

Mein Name ist Carolin Handschuh-Lindhorst und ich betreibe seit gut einem Jahr den Online-Shop Missforty.de sowie den dazu gehörigen eBay-Shop. Unter dem Namen missforty_germany startete ich am 01.04.2020 auf eBay.de den Verkauf von schönem und günstigem Modeschmuck. Zu Beginn meiner Selbstständigkeit hatte ich viel um die Ohren, insbesondere was das Marketing und den Wareneinkauf betraf. Zeitnah stellten sich Erfolge ein und viele Kunden bestellten in meinem eBay-Shop. Ich freute mich über viele Bestellungen und zufriedene Kunden. Mein Produktangebot nahm zu und somit auch die Verkäufe über eBay. Es lief alles wie geplant!

 

 

Am 24.06.2020 erhielt ich ein Einwurf-Einschreiben von einem Rechtsanwalt aus Berlin. Es handelte sich um eine Abmahnung, die von dem Rechtsanwalt Herrn Sandhage ausgesprochen wurde, bezogen auf den fehlenden Hyperlink zu der OS-Plattform. Laut Vorgabe der EU-Verordnung sind auch eBay-Händler verpflichtet, die Internetadresse zu der EU-Online-Streitbeilegung zu verlinken. Der Verbraucher muss die Möglichkeit haben, den Link anzuklicken. Rechtsanwalt Sandhage vertrat die Interessen der iOcean UG, die unter www.schmuck-welt24 ein Versandhandelsunternehmen betreibt. Das Schreiben enthielt einen konkreten Hinweis zu einem von mir angebotenen Artikel auf eBay inkl. Artikelnummer. Den OS-Link hatte ich zu dieser Zeit tatsächlich nicht verlinkt, da ich meine Rechtstexte mit einem kostenlosen Tool generiert hatte. Ein großer Fehler wie sich nun herausstellte!

Ich wurde in dem Einschreiben (mit einer sehr kurzen Frist) von Rechtsanwalt Sandhage aufgefordert, eine Zahlung in Höhe von 334,75 € zu leisten und eine Unterlassungsklage zu unterschreiben. Die Unterlassungsklage sah vor, dass ich bei jeder neuen Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe i.H.v. 500 Euro zahlen sollte.

Bis zu diesem Zeitpunkt habe ich mich noch nie mit rechtlichen Themen auseinandersetzen müssen. Demnach hatte ich kein Wissen über rechtliche Vorgaben für einen Online-Shop und weiterhin auch keine Kenntnisse über die Bedeutung einer Unterlassungsklage.

Somit war mein erster Impuls: Ich habe etwas falsch gemacht und muss das nun bezahlenAls Laie ist ein Brief von einem Anwalt sehr aufregend und angsteinflößend.

Nach kurzem Überlegen googelte ich den Namen des Anwalts und sofort wurden mir diverse Treffer unter dem Thema „Massenabmahnungen“ angezeigt. In sämtlichen Foren wurde allerdings darauf hingewiesen, dass ich als Abgemahnte reagieren müsse. Immerhin war doch der Gedanke verführerisch, das Schreiben einfach zu ignorieren.

Durch meine Recherche stieß ich auf Trusted Shops Legal Services, der Spezialist, wenn es um Abmahnungen im E-Commerce geht.

Auf der Seite der Trusted Shops Legal Services fand ich erste Informationen und glücklicherweise direkt auch die Telefonnummer, da ich das direkte Gespräch immer bevorzuge.

In dem Telefonat mit einem freundlichen Mitarbeiter verließ mich bereits ein Stück weit meine Angst. Zunächst konnte ich in Ruhe den Vorfall schildern und auch meine Ängste äußern. Der Mitarbeiter beriet mich umfassend mit der Empfehlung, den Abmahnschutz von Trusted Shops zu beauftragen. Der Abmahnschutz greift auch rückwirkend, also wenn eine Abmahnung bereits vorliegt. Die Leistung und das Angebot überzeugten mich, so dass ich einer Beauftragung zustimmte.

Bereits am frühen Nachmittag des 24.06.2020 rief mich ein Rechtsanwalt der Partnerkanzlei zurück und versicherte mir, dass man alles dafür tun werde, die Abmahnung zu verteidigen. Aufgrund seiner Erfahrung konnte er mir gute Chancen für eine erfolgreiche Abwehr in Aussicht stellen. Taggleich wurde der Rechtsanwalt in meinem Namen tätig und leitete alle erforderlichen Schritte ein.

Bereits zu diesem Zeitpunkt hatte ich ein gutes Gefühl, mich für Trusted Shops entschieden zu haben. Sofort korrigierte ich auf eBay.de meine Rechtstexte – im Abmahnschutz sind auch rechtssichere Texte für AGB, das Impressum, die Datenschutzerklärung und die Widerrufsbelehrung enthalten.

Anfang des Jahres 2021 wurde das Verfahren eingestellt, da die Gegenseite keinerlei Reaktion zeigte. Ich habe glücklicherweise weder eine Zahlung an Herrn Sandhage geleistet noch eine Unterlassungserklärung unterschrieben. Für mich ist das eine sehr große Erleichterung.

Ich kann mich nun beruhigt auf mein Business konzentrieren und habe mein Sortiment mit Damenmode und Silberdekoration erweitert. Selbstverständlich habe ich auch meinen Online-Shop Missforty.de mit dem Abmahnschutz von Trusted Shops rechtlich abgesichert.

Ein gutes Gefühl! Vielen Dank Trusted Shops!

Hier finden Sie alle Details zu unseren Abmahnschutzpaketen.

Haben auch Sie ähnliche Erfahrungen gemacht? Dann melden Sie sich gerne bei uns!

 

Unser Tipp

Widerstand zahlt sich immer aus! Unsere Partner-Anwältinnen und - Anwälte erreichen oft, dass Sie nicht zahlen oder unterschreiben müssen und das Geld stattdessen in eine fachkundige Beratung und Prävention investieren können, um Ihren Shop abmahnsicher zu machen. Wir stellen Ihnen von Anfang an Rechtsanwälte zur Seite, die sich täglich mit E-Commerce-Recht beschäftigen, um für Sie das Beste zu erreichen.

 

 

Über den Autor

 

Autor Dr. Carsten Föhlisch

Dr. Carsten Föhlisch ist Rechtsanwalt, Bereichsleiter Recht und Prokurist der Trusted Shops GmbH sowie Inhaber der Kanzlei FÖHLISCH Rechtsanwälte. Seit über zwanzig Jahren im E-Commerce-Recht tätig. Autor u.a. von „Das Widerrufsrecht im Onlinehandel“, „Verbraucherschutz im Internet“ (Hdb. Multimedia-Recht), „Das neue Verbrauchervertragsrecht“, „Widerrufsrecht“ (Hdb. Verbraucherrecht) und „Verbraucherrechte“ (E-Commerce-Rechtshandbuch). Dr. Föhlisch war Sachverständiger im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages zum Gesetz zur Neuordnung der Vorschriften des Widerrufs- und Rückgaberechts (2009), zum „Button-Gesetz" (2012) und zum Online-Kaufrecht (2016). Er ist Lehrbeauftragter für IT-Recht der Universität Münster.

 

05.07.21
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