Was, wenn beim Transport etwas schiefgeht?
Wer haftet bei Transportverlust und Schäden? Was, wenn das Paket nicht ankommt? Diese und weitere für Händler wichtige Fragen beantworten wir im Beitrag.
1. Neue Informationspflichten in den AGB
2. Neuer Text im alten Rahmen
3. Informationen bei "kostenlosen" Verträgen
4. Unser Tipp
Im Anschluss an das Umsetzungsgesetz zu den Warenkauf- und Digitale-Inhalte Richtlinien hat die französische Regierung die Bestimmungen zum Gewährleistungsrecht ergänzt. Das Décret n° 2022-946 vom 29. Juni 2022 tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft und betrifft Sie, wenn Sie Ihren Online-Shop an französische Verbraucher*innen ausrichten.
Im heutigen Beitrag befassen wir uns mit den aufgrund dieses Décret einhergehenden Änderungen der Informationspflichten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber Verbraucher*innen. Über die weitergehenden Änderungen in den Verbrauchergewährleistungsrechten und deren Geltendmachung werden wir Sie in einem gesonderten Beitrag informieren.
Die französischen Regelungen zu den Verbrauchergewährleistungsrechten sind nach wie vor im Verbrauchergesetzbuch, dem Code de la consommation, enthalten. Dieses wurde nun durch das Décret geändert, welches die allgemeine vorvertragliche Informationspflicht sowohl an die Modernisierung des gesetzlichen Verbrauchergewährleistungsrechts für Waren, als auch an die Schaffung eines analogen gesetzlichen Gewährleistungsrechts für die Bereitstellung von digitalen Inhalten und digitalen Dienstleistungen anpasst.
Die für Verbraucherverträge geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen ab dem 1. Oktober folgende Informationen enthalten:
Bereits vor der Gesetzesänderung mussten Ihre AGB einen eingerahmten Text mit Informationen zu den französischen gesetzlichen Gewährleistungsrechten beinhalten. Der Inhalt des darzustellenden Textes wurde nun aktualisiert, erweitert und an die neue Gesetzeslage angepasst.
Ein Muster für den Inhalt dieses sehr umfassenden Rahmens (er beinhaltet immerhin 608 Wörter) für den Verbrauchsgüterkauf befindet sich im Anhang des Code de la consommation und muss als solches in die AGB übernommen werden.
Verträge über kommerzielle Garantien müssen nun in demselben Rahmen enthalten sein, um Verbraucher*innen an die Existenz der gesetzlichen Gewährleistungsrechte und die Modalitäten der Inanspruchnahme zu erinnern.
Ähnliche, wenn auch unterschiedliche Muster, sind auch für den Verkauf und Tausch von domestizierten Tieren und für Verträge über die Bereitstellung von digitalen Inhalten oder Dienstleistungen dem Gesetzbuch angehangen. Verkaufen Sie also Hunde, Kamele, Seidenraupen oder andere in der gesetzlichen Liste ausgeführte domestizierten Tiere, so sollten Sie überprüfen, ob Ihre Gewährleistungsklausel aktuell ist.
Unternehmer*innen, die Verbraucher*innen Waren oder Dienstleistungen nicht nur gegen Zahlung eines Preises, sondern zusätzlich oder ausschließlich gegen einen anderen Vorteil zur Verfügung stellen, müssen ab Oktober in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Art dieses Vorteils erklären. Künftig müssen Sie in klarer und verständlicher Sprache das Modell darstellen, durch das der wirtschaftliche Nutzen erzielt wird. Zudem muss angegeben werden, auf welche Weise möglicherweise personenbezogene Daten der Verbraucher*innen verwertet werden.
Diese Informationen müssen, sofern sie auf Sie zutreffen, ab dem 1. Oktober 2022 in Ihren AGB enthalten sein.
Die Risiken sind nicht gering. Der Code de la consommation sieht bei Fehlen dieser Angaben in den Vertragsunterlagen eine Geldbuße von maximal 3.000 € für natürliche Personen und 15.000 € für juristische Personen vor.
Verkaufen Sie Waren an französische Verbraucher*innen? Mithilfe unseres Rechtstexters ermöglichen wir Ihnen die rechtskonforme Gestaltung Ihrer AGB hinsichtlich der Einhaltung der Informationspflichten zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten.
Hannah Laura Schuller hat sich nach einem erfolgreich absolvierten Jurastudium an der Université catholique de Louvain in Belgien, an der Universität zu Köln in deutschem Recht spezialisiert. Sie arbeitet seit Juli 2018 im Bereich Legal Services bei Trusted Shops als Legal Consultant France. Seit 2020 unterstützt sie zudem bei der Koordination von internationalen Rechtsprojekten.
18.09.22Wer haftet bei Transportverlust und Schäden? Was, wenn das Paket nicht ankommt? Diese und weitere für Händler wichtige Fragen beantworten wir im Beitrag.
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