Nur wenige Tage: Das neue Verpackungsgesetz (VerpackG). Ist Ihr Online-Shop bereits lizenziert?

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Gar nicht mehr lange, dann ist es soweit: Am 1. Januar tritt das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft. Als Online-Händler kommen bedeutende, neue Verpflichtungen auf Sie zu – selbst wenn Sie nur kleine Verpackungsmengen in Verkehr bringen. Denn in Deutschland gilt das Prinzip der Produktverantwortung. Das bedeutet:

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Wer Verpackungen in Umlauf bringt, muss auch dafür sorgen, dass sie ordnungsgemäß verwertet werden.

Aus diesem Grund müssen sich alle Hersteller und Vertreiber von Verkaufsverpackungen ab sofort einem sogenannten dualen System anschließen, das die Rücknahme und Verwertung der Verpackungen für Sie übernimmt.

Diese Pflicht gilt für den großen Elektronikmarkt ebenso wie für den kleinen Online-Shop.

Zudem müssen Sie sich mit Ihren Markennamen bis zum 1. Januar 2019 bei der neu geschaffenen Zentralen Stelle registrieren und dort melden, welche Verpackungsmengen pro Materialfraktion Sie lizenziert haben.

Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, dürfen sie keine Verpackungen in den Verkehr bringen bzw. riskieren Bußgelder bis zu 200.000 Euro und sofortige Vertriebsverbote.

Gerade als kleiner Online-Shop kann es einem schnell passieren, dass man bei den ganzen Vorschriften den Überblick verliert. Umso wichtiger ist es, einen verlässlichen Partner zu haben, der einen hierbei unterstützt. Unser Partner Landbell bietet Ihnen günstige Pauschallösungen für kleine Verpackungsmengen und berät Sie auch gerne telefonisch zu allen Fragen rund um Ihre Lizenzierung.

Das VERPACKG – Die wichtigsten Fragen kurz geklärt!

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1. Ich verkaufe nur über Amazon, eBay & Co. Bin ich trotzdem betroffen?

Definitiv! VerpackG betrifft ausnahmslos jeden, der Verpackungen in Verkehr bringt, die beim Endverbraucher anfallen.

2. Wo muss ich mich registrieren?

Als Online-Händler müssen Sie sich künftig bei der neu geschaffenen „Zentralen Stelle Verpackungsregister“ (ZSVR) registrieren und werden dann online für jeden sichtbar gelistet. Erst dann dürfen Sie Verpackungen in Umlauf bringen.

3. Was hat es mit dem Dualen System auf sich?

Sie sind schon heute verpflichtet, ein Duales System für die Rücknahme ihrer in Verkehr gebrachten Verpackungen zu beauftragen. Das Duale System bildet die organisatorische Schnittstelle zwischen Hersteller und Vertreiber und den öffentlichen-rechtlichen Entsorgungsträgern sowie privaten Entsorgungsunternehmen.

4. Wo muss ich meine Daten melden?

Alle Angaben, die Sie im Rahmen Ihrer Mengenmeldung an ein Duales System übermittelt haben, müssen Sie künftig ebenso an die ZSVR melden. Auch die Dualen Systeme leiten die gemeldeten Verpackungsmengen zum Abgleich an die ZSVR weiter.

5. Muss ich das alles selbst erledigen?

Ja. Die Registrierung und die Datenmeldung bei der ZSVR sind Ihre höchstpersönliche Pflicht und darf nicht an Dritte abgegeben werden. Bei der Rücknahme Ihrer Verpackungsmengen (Beteiligung an einem Dualen System) kann Ihnen Landbell weiterhelfen.

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28.11.18
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