Der Rechtstipp-Jahresrückblick 2019

2019 neigt sich dem Ende zu und pünktlich zum neuen Jahrzehnt wird es Zeit für unseren ganz eigenen Jahresrückblick: Was war in diesem Jahr für Online-Händlerinnen und -Händler wichtig? Welche Gesetzesänderungen gab es?  Wir haben die wichtigsten Punkte noch einmal kompakt für Sie zusammengefasst.

 

Start ins Jahr mit der Geoblocking-VO

Die Geoblocking-VO trat zwar bereits Ende 2018 in Kraft, beschäftigte aber auch Anfang dieses Jahres noch viele Händler. Seitdem dürfen europäische Verbraucherinnen und Verbraucher nicht mehr aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit oder des Wohnsitzes beim grenzübergreifenden Online-Handel benachteiligt werden. Entspricht Ihr Online-Shop ein Jahr nach Inkrafttreten den europäischen Gesetzen? Die genauen Vorgaben können Sie hier noch einmal nachlesen.

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Neue Regelungen für Verpackungen

Das Jahr 2019 begann ereignisreich mit Inkrafttreten des neuen Verpackungsgesetzes zum 1.1.2019. Die bis dahin geltende Verpackungsverordnung ist außer Kraft. Seitdem müssen Hersteller, und laut § 3 Abs. 14  VerpackG gehören zu diesen auch Vertreiber, die Verpackungen erstmalig gewerbsmäßig in Verkehr (bzw. in den Geltungsbereich des Gesetzes) bringen, sich bei der sogenannten Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister registrieren. Zudem besteht eine Systembeteiligungspflicht nach § 7 VerpackG, wonach Sie sich mit Ihrer Registrierungsnummer von der Zentralen Stelle bei einem dualen System zur Entsorgung von Verpackungen anmelden müssen.

Nach § 10 VerpackG müssen Sie außerdem die anfallenden Verpackungsmengen des Vorjahres dem dualen System und auch der Zentralen Stelle Verpackungsregister melden. Auch die Pfandpflicht wurde erweitert. Es gibt also seit diesem Jahr einiges zu beachten.

 

PSD2: Starke Kundenauthentifizierung seit September

Die Payment Service Directive 2 (PSD2) ist die europäische  Zahlungsdiensterichtlinie. Der erste Teil der Umsetzung in nationales Recht erfolgte bereits am 13.01.2018 durch das Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz (ZDUG). Seitdem gilt nach § 270a BGB das sogenannte „Surcharging“-Verbot, wonach keine gesonderten Gebühren für SEPA-Überweisungen, Kreditkartenzahlungen und SEPA-Lastschriften erhoben werden dürfen.

Im September diesen Jahres erfolgte dann der zweite Teil der Umsetzung. Seitdem besteht die Pflicht zur starken Kundenauthentifizierung (SCA) bei Online-Zahlungen. Diese setzt eine Identifikation der Nutzerin bzw. des Nutzers durch mindestens zwei verschiedene Elemente (daher auch 2-Faktor-Identifizierung) voraus. Die technische Umsetzung müssen die Banken verwirklichen. Dennoch trifft Sie seit September die Pflicht, darauf zu achten, dass Ihr Online-Shop auf aktuellem technischen Stand ist, damit die neuen Authentifizierungsprogramme auch funktionieren.

Entwarnung gab die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für alle, die die starke Kundenauthentifizierung für Kartenzahlungen im Internet noch nicht umsetzen konnten. Bis zum 31. Dezember 2020 wird nicht beanstandet, wenn ohne eine nach der PSD2 erforderliche starke Kundenauthentifizierung Kartenzahlungen online durchgeführt werden. Damit reagierte die BaFin auf den erheblichen Anpassungsbedarf, der auch nach dem 14.09.2019 immer noch vorherrscht. Die Details dazu können Sie hier nachlesen.

 

Neue Umsatzsteuerregelung und Aufzeichnungspflichten für Marktplatzbetreiber

Bereits seit Januar müssen Betreiber elektronischer Marktplätze bestimmte Daten der Verkäuferinnen und Verkäufer, wie etwa die Unternehmensanschrift, auf ihrer Seite aufzeichnen. Seit Oktober haften die Marktplatzbetreiber zudem für die nicht bezahlte Umsatzsteuer der Händlerinnen und Händler. Als Folge verlangen viele Marktplätze von den Verkäuferinnen und Verkäufern eine Bescheinigung über die Erfassung als Steuerpflichtige im Sinne von § 22f Abs. 1 Satz 2 UstG, um sich abzusichern. Die Bescheinigung können Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt beantragen. Mit der neuen Regelung sollen Umsatzsteuerausfälle minimiert werden.

 

Cookies und das Planet49-Urteil

Die Frage, ob die Nutzung von Cookies einer vorherigen Zustimmung bedarf war auch in diesem Jahr nach wie vor relevant. Mit der Frage, ob diese aus datenschutzrechtlicher Sicht erforderlich sind, haben wir uns hier beschäftigt: Cookie-Banner – Unnötig oder unerlässlich?

Am 1.10.2019 (C-673/17) erging dann das sogenannte Planet49-Urteil des EuGH zum Thema Cookies. In Auslegung der europäischen ePrivacy-Richtlinie entschied dieser, dass für das Setzen von Cookies die aktive Einwilligung des Nutzers erforderlich sei. Durch eine voreingestellte Opt-out-Funktion sei dies nicht gewährleistet. Ausgenommen hiervon seien Cookies, die für die Nutzung der Seite unbedingt erforderlich sind. Der EuGH unterscheidet dabei nicht, ob die Informationen personenbezogenen sind. Ein entsprechendes BGH-Urteil oder nationales Gesetz gibt es noch nicht.

Hier finden Sie mehr Informationen zu dem Planet49-Urteil.

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Alles auf Anfang bei der ePrivacy-Verordnung

Die ePrivacy-Verordnung, welche die oben genannte ePrivacy-Richtlinie ablösen soll, geistert nun schon seit Jahren durch die Presse. Doch entgegen der Erwartungen ist sie auch in diesem Jahr nicht erlassen worden. Im Gegenteil wurden erst Ende November 2019 die bisherigen Ergebnisse verworfen. Nun soll ein neues Kommissionspapier das Vorhaben retten und alle Beteiligten auf einen gemeinsamen Nenner bringen. Wann mit der endgültigen ePrivacy-Verordnung zu rechnen ist, ist derzeit nicht absehbar.

 

Unser Tipp

2019 war für Online-Händlerinnen und Händler ein ereignisreiches Jahr voller Änderungen und neuer Gesetze. Wenn Sie auch 2020 up to date bleiben möchten, abonnieren Sie unseren Newsletter. Wir helfen Ihnen gerne mit Rechtstipps und Hinweisen durch den Abmahndschungel. Mit unseren Abmahnschutzpaketen bleiben auch Ihre Rechtstexte stets auf dem neuesten Stand.

Sie sind schon gespannt, was im nächsten Jahr auf Sie zukommt? Das erfahren Sie in unserem nächsten Rechtstipp der Woche.

Das gesamte Legal Services Team wünscht Ihnen frohe und entspannte Weihnachtsfeiertage und einen guten Rutsch in ein erfolgreiches Jahr 2020!

 

Über die Autorin


Madeleine Winter ist Master of Laws (LL.M.) und als Legal Consultant bei der Trusted Shops GmbH tätig. Im Rahmen ihrer Tätigkeit betreute sie den Audit-Prozess deutscher und österreichischer Key Accounts und setzt sich seit vielen Jahren intensiv mit den für Online-Shops relevanten Rechtsgebieten, insbesondere dem Fernabsatz- und E-Commerce-Recht auseinander. Sie ist Blog-Autorin, an größeren Beratungsprojekten v.a. zum Bestellprozess-Relaunch von Online-Shops beteiligt und betreut die Trusted Shops Abmahnschutzpakete.

18.12.19
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