„Dieser Tipp der Woche haftet nicht für fehlerhafte Angaben!“ – wieso Sie auf solche Disclaimer besser verzichten sollten

Inhaltsverzeichnis:

1. Haftungsausschluss für Richtigkeit/Aktualität des Online-Angebots
2. Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt?
3. Hinweise auf das Urheberrecht
4. Haftungsausschluss für die Richtigkeit weiterführender Links
5. Unser Tipp

Eine Website oder einen Online-Shop zu betreiben, erfordert viel Zeit und Genauigkeit. Selbst bei sorgfältiger Pflege kann sich die eine oder andere fehlerhafte Information einschleichen. Hinzu kommt, dass sich die Rechtslage in einem ständigen Wandel befindet und dementsprechend der Online-Auftritt regelmäßig aktualisiert werden muss.

Verständlicherweise kann man bei der Vielfalt der rechtlichen Anforderungen schnell den Überblick verlieren. Für vielbeschäftigte Online-Händler*innen klingt es daher äußerst verlockend, einen Disclaimer mit in das Impressum aufzunehmen, welcher eine Haftung in gewissen Bereichen ausschließen soll. Doch Achtung! In vielen Fällen kann das mehr schaden als nutzen!

In diesem Rechtstipp der Woche erklären wir Ihnen, welche Disclaimer sinnlos sind und von welchen Disclaimern Sie sogar besser komplett die Finger lassen sollten.

Haftungsausschluss für Richtigkeit/Aktualität des Online-Angebots

Regelmäßig findet man Disclaimer wie: „Der Autor der Website übernimmt keine Verantwortung für die Aktualität oder Korrektheit der bereitgestellten Informationen“ oder „Keine Haftung für fehlerhafte Angaben unseres Online-Angebots“.

Um es vorweg zu nehmen: Solche Disclaimer sollten unbedingt vermieden werden, denn sie sind nicht nur überflüssig, sondern können sogar abgemahnt werden!

Das OLG Hamburg (Beschl. v. 10.12.2012, Az.: 5 W 118/12) sowie das LG Arnsberg (Urt. v. 3.9.2015, I-8 O 63/15) begründen dies bei einem jeweils ähnlich formulierten Disclaimer wie folgt: Da sich die Klauseln auf die Gesamtheit des Website-Angebots beziehen und für eine Vielzahl von Verträgen konzipiert wurden, müssen sie genauso behandelt werden wie AGB-Klauseln und somit die strengen Anforderungen der §§ 305 ff BGB erfüllen.

Wird also beispielsweise ein Produkt versehentlich mit einer falschen Mengenangabe angeboten und eine Kundin oder ein Kunde bemängelt dies nach der Lieferung, so kann sich der oder die Händler*in mit Verweis auf den Disclaimer nicht aus der Verantwortung ziehen. Ein Ausschluss von Gewährleistungsrechten ist nicht erlaubt, weder über AGB-Klauseln, noch über Disclaimer.

Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt?

À propos Abmahnung: Auch wenn es verlockend klingt, ist ein Disclaimer wie: „Abmahnung erst nach vorheriger Kontaktaufnahme“ wirkungslos, da dieser auf die Berechtigung von Abmahnungen und damit zusammenhängende Kostenersatzansprüche keine Auswirkung hat.

Schlimmer noch: Wenn Sie solche Klauseln nutzen und selber andere Online-Händler*innen abmahnen, verhalten Sie sich nach Auffassung des OLG Düsseldorf widersprüchlich. Folglich  verlieren Sie den Anspruch auf Erstattung von Abmahnkosten (OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.09.2017, Az. I-20 U 79/17). Es ist also auch hier ratsam, auf diese Art von Disclaimern zu verzichten.

Hinweise auf das Urheberrecht

Ein Online-Shop inklusive Produktfotos und -beschreibungen erfordert unzählige Arbeitsschritte. Auf das Ergebnis können Sie stolz sein. Daher möchten Sie natürlich nicht, dass sich ein Dritter diese Arbeit unerlaubt zu Nutze macht, etwa indem Texte übernommen oder die Produktbilder kopiert werden.

Dies ist ohnehin gesetzlich grundsätzlich gemäß § 7, §§ 97ff. UrhG verboten. Dennoch greifen einige Händler*innen auf Disclaimer wie „Diese Seite unterliegt dem Urheberrecht.“ zurück. Ganz getreu dem Motto „Doppelt hält besser“.

Wenn Sie die Produktfotos und -beschreibungen tatsächlich vollständig selbst erstellt haben, stellen solche Disclaimer zumindest kein Abmahnrisiko dar. Vorsicht ist jedoch geboten, wenn Sie Bilder von Drittanbietern, wie z.B. Stockfotos, verwenden. Auch wenn diese mit Erlaubnis bzw. einer Lizenz in den Shop eingebunden werden, liegt das Urheberrecht dann trotz Verwendungserlaubnis noch immer bei dem Drittanbieter.

Der Disclaimer „Diese Seite unterliegt dem Urheberrecht“ wäre folglich falsch und könnte abgemahnt werden. Da ein Verweis auf das Urheberrecht im Übrigen jedoch ohnehin überflüssig ist, können Sie auch direkt darauf verzichten.

Weiterführende Informationen zur rechtssicheren Verwendung von Fotos von Bildportalen oder Stockbilder finden Sie hier.

Haftungsausschluss für die Richtigkeit weiterführender Links

Bleiben wir bei der Gestaltung eines Online-Shops: Häufig werden hier Links von Drittanbietern implementiert, die beispielsweise weiterführende Informationen beinhalten. Das ist praktisch und wird auch von der Kundschaft gerne angenommen.

Doch wer haftet, wenn die verlinkten Seiten fehlerhafte oder rechtswidrige Inhalte vorweisen?

Ein Disclaimer wie: „Keine Haftung für externe Links“ ist zwar schnell geschrieben, entbindet Sie jedoch nicht von der Verantwortung. Dies stellte das LG Hamburg (Urt. v. 12.05.1998, Az.: 312 O 85/98) fest.

Doch keine Sorge: Eine regelmäßige Überprüfung externer Seiten ist nicht nötig. Denn eine Haftung für externe Links kommt nur dann in Betracht, wenn Sie als Händler*in Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten der verlinkten Website hatten und die Verlinkung trotz dieser Kenntnis nicht entfernt haben oder wenn die verlinkte Website offensichtlich strafbare Inhalte enthält. Daher ist ein solcher Disclaimerüberflüssig.

Unser Tipp

Disclaimer sind überflüssig und schlimmstenfalls sogar abmahnbar. Nehmen Sie diese daher gar nicht erst auf Ihrer Website auf und lassen Sie sich nicht von anderen Online-Shops verunsichern, die auf Disclaimer zurückgreifen! Wenn Sie sich aktiv gegen Abmahnungen schützen wollen, greifen Sie lieber auf unsere Rechtstexte und Checklisten zurück oder lassen Sie sich von uns beraten.

 

Über die Autorin


Sabrina_Brosch.png

Sabrina Brosch, LL.M., ist Teamlead Privacy Consultants bei Trusted Shops im Bereich Legal Services. Jurastudium an der Universität zu Köln und der Université Paris 1 Panthéon-Sorbonne mit LL.M. Abschlüssen beider Universitäten mit dem Schwerpunkt Internationales Privatrecht. Seit 2015 im Team von Trusted Shops war sie zunächst für die Prüfung von Online-Shops der Märkte DE, AT, CH und FR zuständig und verantwortete das Operational Management der Key Account Kunden in diesem Bereich. Sie setzt sich intensiv mit dem Wettbewerbs- und E-Commerce-Recht auseinander und betreut die Trusted Shops Legal Produkte.

20.04.23

Sabrina Brosch

Sabrina Brosch, LL.M., ist als Teamlead der Legal Consultants Privacy bei Trusted Shops tätig. Sie betreut die Trusted Shops Legal Produkte im Bereich Datenschutz.

© 2024 Trusted Shops AG  |  Impressum  |  Datenschutz  |  Cookies