Betriebliche Datenschutzbeauftragte: Wer eignet sich?
Wann brauchen Sie eine Datenschutzbeauftragte oder einen Datenschutzbeauftragten? Welche Aufgaben sind zu erfüllen? Alle Antworten dazu in diesem Artikel.
1. Was ist Dropshipping?
2. Die Vorteile des Dropshippings liegen auf der Hand
3. Welche Nachteile hat Dropshipping?
4. Unser Tipp
Der Job eines Online-Händlers oder einer Online-Händlerin ist umfangreich: Nicht nur die Webseite, das Marketing und Branding müssen laufen, sondern auch der logistische Teil, wie Lagerung, Verpackung und Versand. Dies bringt einen enormen Arbeitsaufwand mit sich und macht sich auch finanziell bemerkbar, schließlich muss eine Lagerhalle gemietet oder gekauft werden oder Sie bleiben auf überschüssiger Ware sitzen.
Da klingt es doch verlockend, den logistischen Teil per Dropshipping direkt vom Großhandel übernehmen zu lassen und sich ausschließlich auf die Vermarktung der Produkte zu konzentrieren.
Welche positiven Aspekte aber auch rechtlichen Anforderungen Ihnen bei diesem Geschäftsmodell begegnen und worauf Sie besonders achten müssen, haben wir für Sie in diesem Rechtstipp der Woche zusammengefasst.
Dropshipping ist auch bekannt als Direkthandel oder Streckengeschäft. Das Prinzip: Bei einer Bestellung im Online-Shop werden die Bestelldetails an den Hersteller oder Großhändler (im Folgenden Lieferant) übermittelt, der die Ware im Anschluss an die Kundschaft verschickt. Kundinnen und Kunden bekommen davon in der Regel nichts mit, denn auch auf der Verpackung befindet sich meist das Branding des Online-Shops.
Bei Streckengeschäften hat der Online-Shop keinen physischen Kontakt zur Ware, sondern bietet die Ware ausschließlich zum Kauf auf seiner Webseite an. Besonders E-Commerce-Neulingen ermöglicht dieses Geschäftsmodell durch niedrige Anfangskosten einen einfachen und verhältnismäßig kostengünstigen Einstieg in den Online-Handel.
Da eine Lagerung der Ware vor Ort nicht nötig ist, kann der Online-Shop zudem standortunabhängig betrieben werden. Diese Flexibilität gilt auch für das angebotene Produktportfolio: Dadurch, dass die Produkte nach jeder Bestellung direkt beim Lieferanten bezogen werden, wird die Gefahr von „Ladenhütern“ beseitigt. Zudem sind experimentelle Ausweitungen der Produktpalette mit weniger finanziellen Risiken verbunden. Auch lästige Formalitäten wie etwa die Abwicklung mit dem Zoll sind nicht mehr die Aufgabe des Händlers oder der Händlerin, sondern werden direkt auf den Lieferanten übertragen.
Verspätete oder keine Lieferung: negative Shop-Bewertungen sind zulässig
Dadurch dass ein Teil des Geschäfts beim Direkthandel nicht mehr in Ihren Händen liegt, haben Sie automatisch weniger Einfluss auf die Qualitätssicherung und die Versanddauer der Ware. Ein Faktor, der die Zufriedenheit der Kundschaft nicht unmaßgeblich beeinflusst.
Wird ein Paket beispielsweise zu spät geliefert oder kommt auf dem Versandweg abhanden, müssen Sie als Online-Händlerin oder -Händler Kontakt mit dem (Groß-)Händler aufnehmen. Da diese häufig im asiatischen Raum ansässig sind, kann es bei der Kommunikation durchaus zu Verzögerungen kommen. Die negative Kritik in Form von Bewertungen trifft jedoch trotzdem den Online-Shop, auch wenn dieser letztendlich keinen direkten Einfluss auf den Verbleib der Ware hatte.
Haftung bei Widerruf und Mangel
Vertragspartner der Käuferin oder des Käufers sind Sie als Händlerin oder Verkäufer. Deshalb kann Ihre Kundschaft die Gewährleistungsansprüche aufgrund einer mangelhaften Ware auch direkt an Sie richten. In diesem Fall steht Ihnen unter Umständen die Möglichkeit des sogenannten Unternehmerregresses zu. Häufig handelt es sich jedoch um internationale Lieferanten, weshalb maßgeblich ist, nach welchem nationalen Recht mögliche Ansprüche gegen den Lieferanten durchzusetzen sind. Dies kann im B2B-Bereich vertraglich geregelt werden.
Kommt es zu einem Widerruf oder einem Gewährleistungsfall, wird zudem auch der eingangs genannte Vorteil eines flexiblen Standorts und der nicht erforderlichen Lagerhalle gefährdet. Denn nach der gesetzgeberischen Wertung sind grundsätzlich Sie und nicht der Lieferant dazu verpflichtet, die Ware im Fall eines Widerrufs zurückzunehmen.
Daher schicken Kundinnen und Kunden ihre Rücksendungen auch meist an den Online-Shop zurück.
Sollten Sie eine andere Vereinbarung mit dem Lieferanten ausmachen, kann das weitere Kosten nach sich ziehen. Darüber hinaus führt eine solche Abmachung aufgrund der abweichenden Widerrufs- und Rücksendeadresse zu einer vom gesetzlichen Muster abweichenden Widerrufsbelehrung.
Datenschutzrechtliche Herausforderungen
Auch in datenschutzrechtlicher Hinsicht gibt es Besonderheiten, die Sie beim Direkthandel beachten müssen. Damit der Lieferant die Ware an Ihre Kundschaft versenden kann, benötigt dieser üblicherweise deren Lieferadresse. Dies ist im Rahmen der Vertragserfüllung auch grundsätzlich möglich. Allerdings müssen Sie dabei beachten, dass Sie nur solche Daten an den Lieferanten weitergeben dürfen, die zwingend für den Versand notwendig sind.
Nicht zwingend benötigte Daten sind zum Beispiel die E-Mail-Adresse oder die Telefonnummer Ihrer Kundschaft. Sollten diese Daten für einen über die Lieferung hinausgehenden Service benötigt werden – etwa um über die aktuelle Position des Pakets zu informieren oder einen Ablieferungstermin zu vereinbaren – sind Sie dazu verpflichtet, vorab eine Einwilligung einzuholen. Dies ist unter anderem. durch eine nicht vorangekreuzte und informative Checkbox im Bestellprozess möglich.
Außerdem müssen Sie über die Datenweitergabe in Ihrer Datenschutzerklärung informieren.
Achtung: Markenrecht!
Möchten Sie in Ihrem Online-Shop Markenprodukte verkaufen, ist besondere Vorsicht geboten. Einige Lieferanten nehmen es mit der Originalität von Markenprodukten nämlich nicht ganz so genau. So kann es durchaus vorkommen, dass der Lieferant ein Plagiat versendet, obwohl Sie in Ihrem Online-Shop mit Originalware werben. Sitzt der Lieferant dann noch in einem Drittland, wie China, kann dieser nur schwer rechtlich belangt werden. Leidtragender ist zumeist der Online-Shop.
Auch bei der Verwendung von Produktbildern in Ihrem Online-Shop sollten Sie Vorsicht walten lassen. Diese sind für eine ansprechende Gestaltung Ihres Online-Shops zwar wichtig, können mangels Lagerung der Ware jedoch nur schwierig selbst geschossen werden. Der Rückgriff auf Bilder der Webseite des Lieferanten oder Herstellers sind ohne ein entsprechendes Einverständnis unzulässig, da diese urheberrechtlich geschützt sind. Eine Verwendung von Produktbildern ohne Nutzungslizenz ist daher auch ein beliebtes Abmahnziel.
Spezielle Registrierungspflichten des Lieferanten
Da der Lieferant die Ware verpackt und an Ihre Kundschaft versendet, ist er grundsätzlich verpflichtet, sich verpackungsrechtlich beim Verpackungsregister zu registrieren und das Verpackungsmaterial zu lizenzieren. Diesen Pflichten kommt jedoch nicht jeder Lieferant ordnungsgemäß nach. Bei einer fehlenden Registrierung besteht jedoch ein Vertriebsverbot, sodass Sie als Händlerin oder Händler die Ware weder verkaufen noch verschicken dürfen.
Weitere Registrierungspflichten ergeben sich unter anderem beim Verkauf von Elektrogeräten oder Batterien.
Informieren Sie sich daher im Vorfeld genau über mögliche Dropshipping-Lieferanten und lassen Sie sich Nachweise über erfolgte Registrierungen durch den Lieferanten vorlegen.
Dropshipping ist eine tolle Einstiegsmöglichkeit, um im Online-Handel Fuß zu fassen. Die damit verbundenen rechtlichen Besonderheiten sollten Sie jedoch keinesfalls unterschätzen. Unser Tipp: Informieren Sie sich vorab ganz genau über potenzielle Lieferanten.
Leon Ferme ist Wirtschaftsjurist und seit 2020 für die Trusted Shops AG im Bereich Legal Services tätig. Sein Bachelorstudium des Wirtschaftsrechts hat er an der Technischen Hochschule Köln absolviert, an der er auch sein Masterstudium des Medienrechts und der Medienwirtschafts durchführt. Er setzt sich intensiv mit den für Online-Shops relevanten Rechtsgebieten, wie Datenschutz- und E-Commerce-Recht auseinander.
23.03.23
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