Betriebliche Datenschutzbeauftragte: Wer eignet sich?
Wann brauchen Sie eine Datenschutzbeauftragte oder einen Datenschutzbeauftragten? Welche Aufgaben sind zu erfüllen? Alle Antworten dazu in diesem Artikel.
1. Was genau ist der KMU-Fonds?
2. Ablauf und Antragstellung
3. Und wie ist der Ablauf, wenn der Antrag genehmigt wird?
4. Unser Tipp
In unserem vorherigen Rechtstipp ging es um die Frage, wie Ihr Unternehmensname ohne gesonderte Registrierung rechtlichen Schutz genießen kann und welche Rechte damit verbunden sind. Der Schutz Ihrer Unternehmensbezeichnung ersetzt jedoch nicht die rechtliche Position, die Sie mit Hilfe registrierter Schutzrechte wie z.B. Marken oder Geschmacksmuster (Designs) erlangen können. Insbesondere etablierte Marken zeugen Wertschätzung und Vertrauen und sind für den Online-Handel unverzichtbar. Eine Marke kann dabei sowohl auf nationaler als auch EU Ebene geschützt werden, eine internationale Erweiterung ist ebenso möglich. Allerdings sind Markenregistrierungen kostenpflichtig, bei der Anmeldung von EU Marken liegen die Amtsgebühren sogar häufig im vierstelligen Bereich. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) kann dies schnell zu finanziellen Belastungen führen, so dass sie nicht selten von einem Markenschutz absehen. Und hier kann der KMU-Fonds „Ideas Powered for business“ der EU Kommission weiterhelfen, denn damit können Sie einen erheblichen Teil der Anmeldegebühren erstattet bekommen.
Das Finanzhilfeprogramm ist eine Initiative der Europäischen Kommission, dass kleinen und mittleren Unternehmen die Registrierung ihrer gewerblichen Schutzrechte erleichtern soll. Das Programm läuft im Zeitraum vom 23 Januar 2023 bis zum 8 Dezember 2023 und wird vom Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum in Alicante (EUIPO) durchgeführt. Mit Hilfe eines einfachen Verfahrens sollen Unternehmen mit Sitz in der EU motiviert werden, unter anderem Marken, Geschmacksmuster oder auch Patente anzumelden und dadurch den Schutz ihres geistigen Eigentums zu erweitern. Denn der Aufbau erfolgreicher gewerblicher Schutzrechte, insbesondere Marken spielt für das Unternehmenswachstum und die Geschäftserweiterung auf nationaler wie internationaler Ebene eine maßgebliche Rolle. Starke Marken führen zu langfristiger Kundenbindung und können die angebotenen Produkte in Markenartikel („branded products“) verwandeln.
Sie können den Antrag auf Finanzhilfe stellen, solange Ihr Unternehmen in der EU sitzt und als klein oder mittelgroß gilt. Entsprechend der einschlägigen EU Definition sind das Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft.
Das Programm ist als Rückerstattungsprogramm aufgebaut, das über Gutscheine funktioniert, mit denen die Amtsgebühren für bestimmte Aktivitäten teilweise erstattet werden können.
Für die Inanspruchnahme müssen Sie zunächst ein KMU-Fonds-Konto eröffnen und so dann das relativ einfach gelagerte Antragsformular ausfüllen. Zur Vorbereitung ist sicherzustellen, dass Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung über die erforderlichen Dokumente verfügen, darunter Kontoauszüge des Unternehmens, USt-Bescheinigung oder nationale Eintragungsnummer sowie eine sog. ehrenwörtliche Erklärung, falls Sie einen externen Vertreter zur Antragstellung bevollmächtigt haben.
Wichtig ist zugleich, dass Sie sich vorab entscheiden, für welche konkreten Aktivitäten Sie die Förderung benötigen, denn danach richtet sich auch die Art des Gutscheins. Hier hätten Sie nachfolgende Optionen:
Über den Gutschein 1 können 90 % der Kosten von sog. IP Scans erstattet werden, der Höchstbetrag liegt bei 1.350 EUR. Es handelt sich dabei um eine besondere Leistung von nationalen Markenämtern, mit deren Hilfe Sie bereits im Vorfeld eine Strategie für Ihr geistiges Eigentum entwickeln können. Sie werden hier durch Expert*innen unterstützt und erhalten individuelle Lösungsansätze mit Blick auf Ihr Unternehmen.
Besonders wertvoll ist die Möglichkeit der teilweise Kostenerstattung bei der Anmeldung einzelner gewerblicher Schutzrechte. So können mit dem Gutschein 2 75 % der Anmeldegebühren (inkl. zusätzlicher Klassengebühren) für Marken und/oder Designs auf EU- und nationaler Ebene erstattet werden, wobei der Höchstbetrag bei 1.000 EUR liegt. Bei Anmeldungen außerhalb der EU können 50 % der Grundgebühren der Anmeldung erstattet werden.
Auch bei Patentanmeldungen können Sie vom KMU-Fonds profitieren.
Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erhalten Sie vom EUIPO eine Mitteilung über die Gewährung der Finanzhilfe und zugleich Ihre(n) Gutschein(e). Die Mitteilung erfolgt innerhalb von 15 Arbeitstagen. Erst dann können Sie mit der beabsichtigten Aktivität (z.B. Markenanmeldung beim EUIPO) beginnen. Nach Entrichtung der Gebühren können Sie auf Grundlage des KMU-Fonds eine entsprechende Erstattung innerhalb von zwei Monaten beantragen, wobei Verlängerungen möglich sind.
Sofern Sie ein kleines oder mittleres Unternehmen betreiben und damit zur Zielgruppe des Finanzhilfeprogramms gehören, bietet Ihnen der KMU Fonds eine wertvolle Möglichkeit, Ihr geistiges Eigentum aufzubauen oder zu erweitern. Nutzen Sie die Förderung, um Ihre Marken, Geschmacksmuster (Designs) oder Patente rechtlich zu schützen und sich dadurch einen effektiven Wettbewerbsvorteil im relevanten Markt zu verschaffen. Denken Sie dabei an die Frist, denn aktuell besteht die Fördermöglichkeit bis zum 8. Dezember 2023 und die Mittel sind begrenzt. Werden diese ausgeschöpft, kann das Programm sogar vorzeitig enden.
Das EUIPO stellt ergänzend eine hilfreiche FAQ-Rubrik für Sie bereit, in der sämtliche Informationen noch einmal zusammengefasst werden. In Kooperation mit unserer Partnerkanzlei unterstützten wir Sie im Übrigen gern eingehend sowohl bei Fragestellungen rund um das Förderprogramm als auch im Rahmen der Anmeldung und Durchsetzung Ihrer eigenen Marken oder Geschmacksmuster. Zögern Sie nicht, uns jederzeit zu kontaktieren!
Über den Autor
Lazar Slavov, LL.M. ist Legal Consultant bei Trusted Shops und Rechtsanwalt der Kanzlei FÖHLISCH. Sein Studium der Rechtswissenschaft absolvierte er an der Universität Bonn. Darauf folgte sein Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Köln mit Stationen u.a. bei der Mediengruppe RTL sowie der Bundesstadt Bonn. 2015 absolvierte er ein Masterstudium im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes an der Universität Düsseldorf. Er war von Mai 2014 bis Februar 2018 als Rechtsanwalt im Fachbereich Marken- und Wettbewerbsrecht bei der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE tätig und dort unter anderem für die Betreuung internationaler Mandate zuständig. Seit März 2018 ist er Legal Consultant bei der Trusted Shops GmbH und seit Januar 2020 Rechtsanwalt bei der Kanzlei FÖHLISCH.
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