2 Monate bis zur GPSR: Drohen Kontosperrungen auf Amazon, eBay & Co?
Ab 13.12.2024 gilt die europäische Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit. Wir verraten, was Shops auf Marktplätzen wie Amazon beachten müssen.
1. Musik ist urheberrechtlich geschützt!
2. Wer vergibt diese Lizenzen?
3. Rechtsfolgen bei Verstößen
4. Gibt es Möglichkeiten, rechtskonform Musik einzubinden?
5. Unser Tipp
Videos oder Stories bei Instagram, TikTok oder Facebook sind schnell erstellt und mit der richtigen Musik werden Ihre Beiträge schnell zum Quotenhit. Bevor Sie jedoch den musikalischen Turbo zünden, sollten Sie sich mit den rechtlichen Anforderungen an die Nutzung der Musik auseinandersetzen.
Wie Sie Musik sorgenfrei in Ihrem Social-Media-Auftritt verwenden können und welche Risiken mit der Nutzung verbunden sind, erklären wir Ihnen in diesem Rechtstipp der Woche.
Die Einbindung über Apps wie Instagram erweckt den Anschein, dass Sie die dort hinterlegte Musik frei nutzen können. Grundsätzlich handelt es sich bei Musikstücken jedoch um urheberrechtlich geschützte Werke, für deren öffentlichen Wiedergabe es einer Lizenz, also einer Erlaubnis zur Nutzung von der Urheberin oder vom Urheber bedarf. Daneben sind auch die individuellen Richtlinien der jeweiligen Plattform zum Umgang mit Musik von Bedeutung.
Lizenzen vergeben die Künstler*innen in der Regel nicht selbst, sondern Verwertungsgesellschaften wie die GEMA, die mit den Künstler*innen entsprechende Vereinbarungen treffen. In Europa tritt an die Stelle der GEMA, eine Dachgesellschaft, die International Copyright Enterprise Operations (ICE). Bei diesen Verwertungsgesellschaften können Sie Lizenzen gegen ein Entgelt erwerben.
Für die Nutzung von Sounds auf Instagram und Facebook hat der Mutterkonzern Meta eine Lizenzabsprache mit der ICE geschlossen. Der Inhalt dieser Absprache ist jedoch nicht bekannt. Gemäß den Musikrichtlinien von Meta liegt die Verantwortlichkeit jedoch bei der Content-Creatorin oder beim Content-Creator, insbesondere wenn Musik genutzt wird. Verstöße gegen die Richtlinie können zur Sperrung des gesamten Accounts führen.
Die Nutzung von Musik für gewerbliche oder nicht private Zwecke ist nach Aussage von Meta nur gestattet, wenn die Content-Creators selbst entsprechende Lizenzen eingeholt hat. Es darf daher davon ausgegangen werden, dass Meta lediglich Lizenzen für die rein private Nutzung der Musikstücke eingeholt hat. Die erworbenen Lizenzen erstrecken sich nicht auf die kommerzielle Nutzung dieser Sounds.
Das bedeutet: Unternehmen, Selbstständige, Influencer*innen und Co. sollten die gewerbliche Nutzung von Musik, die von Meta auf Facebook und Instagram bereitgestellt wird, vermeiden, wenn keine eigenen Lizenzen eingeholt wurden!
Die möglichen Rechtsfolgen von Verstößen gegen die Lizenzbedingungen sind vielfältig. Es muss zwischen gesetzlichen sowie individualvertraglichen Folgen unterschieden werden.
Aus der gesetzlichen Perspektive ist ein Verstoß gegen das Urheberrecht abmahngefährdet und kann Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche des*der Lizenzinhaber*in begründen. Je nach Umfang der unberechtigten Musiknutzung liegt das Kostenrisiko für den/die Content-Creator*in im vierstelligen Bereich und höher.
Vereinzelt sind bereits gewerbliche Nutzer*innen wegen der unberechtigten Nutzung der Sounds abgemahnt worden. Auch wenn wir aktuell von keiner Abmahnwelle in diesem Bereich sprechen können, handelt es sich um ein dynamisches Rechtsgebiet, in das in Zukunft Bewegung kommen kann.
Und auch die Plattformen selbst drohen in ihren Richtlinien im Fall einer Zuwiderhandlung mit temporären oder auch vollständigen Accountsperrungen.
Das alles bedeutet aber nicht, dass es gar keine Möglichkeit gibt, Reels und Videos mittels Musik aufzuwerten. Meta selbst hat dazu bereits eine Lösung bereitgestellt. Diese nennt sich „Facebook Sound Collection“ und stellt Musik bereit, welche Sie kostenfrei nutzen können.
Darüber hinaus können Sie auch Creative-Common Lizenzen nutzen, die Sie unter anderem bei Soundcloud oder Wikimedia Commons finden. Dabei handelt es sich um Musik, die ebenfalls ohne die Zahlung eines zusätzlichen Entgelts gewerblich genutzt werden darf. Als dritte Möglichkeiten können Sie auch auf lizenzierte Musikbibliotheken zurückgreifen, die sogenannte Stockmusik anbieten.
Jedoch gilt auch hier: Vorsicht! Oftmals sind Sie zumindest verpflichtet, den*die Urheber*in namentlich zu nennen. In manchen Fällen ist es auch möglich, dass die gewerbliche Nutzung durch den Anbieter ausgeschlossen ist. Um Risiken zu vermeiden, sollten Sie auch hier stets die Nutzungsbedingungen der Plattformen lesen und beachten!
Die Verwendung bekannter Musikhits in Ihren Beiträgen und Stories mag zwar medial verlockend sein, stellt Sie jedoch regelmäßig vor das Problem der fehlenden Nutzungsrechte.
Wenn Sie keine Lizenz für die Musiknutzung eingeholt haben, sollten Sie im besten Fall ganz auf die Einbindung von bekannter Musik verzichten. Gute Alternativen sind die Facebook Sound Collection, die Verwendung von Creative-Common Lizenzen oder Stockmusik. Aber auch hier sind die Nutzungsbedingungen der Anbieter zu beachten.
Leon Ferme ist Wirtschaftsjurist und seit 2020 für die Trusted Shops AG im Bereich Legal Services tätig. Sein Bachelorstudium des Wirtschaftsrechts hat er an der Technischen Hochschule Köln absolviert, an der er auch sein Masterstudium des Medienrechts und der Medienwirtschafts durchführt. Er setzt sich intensiv mit den für Online-Shops relevanten Rechtsgebieten, wie Datenschutz- und E-Commerce-Recht auseinander.
01.06.23
Ab 13.12.2024 gilt die europäische Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit. Wir verraten, was Shops auf Marktplätzen wie Amazon beachten müssen.
Wir verschaffen Ihnen einen Überblick darüber, was Sie beim Verkauf in Frankreich in Bezug auf Verpackungen beachten müssen.