Impressum aktualisieren? Die Wirtschafts-Identifikationsnummer ist da!
Seit November 2024 vergibt das Bundeszentralamt für Steuern eine Wirtschafts-Identifikationsnummer. Wir erklären, was das für den Online-Handel bedeutet.
1. Elektrogesetz: Neue Informations- und Rücknahmepflichten
2. Stärkung der Verbraucherrechte durch das neue Kaufrecht
3. Änderung des Verpackungsgesetzes
4. Registrierungs- und Meldepflichten für Biozid-Produkte
5. Ab Mai: Neue Informationspflichten & Widerrufsbelehrung
6. Neue Regelungen für Preiswerbung und Grundpreise
7. Verschärfung der Chemikalienverordnung
8. Neue Öko-Basis-Verordnung
9. Kündigungsfristen und Kündigungsbutton
10. Unser Tipp
Alles neu macht der Jahresstart? Das gilt vor allem für 2022! Gleich zu Beginn des Jahres sind zahlreiche neue Gesetze in Kraft getreten, die unmittelbare Auswirkungen auf den Fernabsatz haben. Ob Informationspflichten, Verpackungen, Preisangaben oder neue Widerrufsbelehrungen - Umbrüche und Neuerungen stehen in den verschiedensten Bereichen an. Vor allem hinter der Einführung neuer Regelungen lauern Abmahngefahren, die Sie unbedingt vermeiden sollten.
In diesem Rechtstipp der Woche geben wir Ihnen einen Überblick, welche Gesetzesänderungen im Jahr 2022 auf Sie zukommen.
Vertreiber von Elektronik aufgepasst! Seit dem 01.01.2022 sieht das neue ElektroG Erweiterungen der Rücknahmepflichten für Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten vor, die eine Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 m² haben.
Diese Vertreiber müssen es Endkunden ermöglichen, bestimmte Elektroaltgeräte bei Auslieferung eines vergleichbaren Gerätes unentgeltlich dem Transportunternehmen mitzugeben. Das betrifft z. B. Kühlschränke, Fernseher oder Spülmaschinen. Für andere Elektro- und Elektronikgeräte (wie beispielsweise Lampen, Kleingeräte und kleine IT- und Telekommunikationsgeräte) muss eine geeignete Rückgabemöglichkeit in zumutbarer Entfernung zum Endnutzer geschaffen werden.
Außerdem gelten neue Informationspflichten: So müssen Sie die Kundschaft während des Bestellprozesses nach ihrer Absicht befragen, ob bei Auslieferung des neuen Geräts ein Altgerät abgegeben werden soll . Hierzu kann z. B. eine Checkbox während des Bestellvorgangs eingefügt werden. Auch die Hinweistexte auf den Produktseiten sind dahingehend anzupassen.
In diesem Rechtstipp der Woche finden Sie alle weitere Informationen zum neuen Elektrogesetz.
Hier haben wir für Sie weitere Informationen zu den Neuregelungen für digitale Produkte zusammengefasst.
Daneben gibt es auch Aktualisierungen, die nicht-digitale Produkte betreffen: Unter anderem ändert sich der Mangelbegriff, des Weiteren gilt nun im B2C-Verkehr eine verlängerte Beweislastumkehr von einem Jahr. Neu ist auch, dass eine Fristsetzung des Verbrauchers nicht mehr erforderlich ist, um den Rücktritt vom Kauf zu erklären oder Schadensersatz zu fordern, wenn die Kaufsache mangelhaft ist. Viel mehr genügt es, wenn der Mangel angezeigt wird.
In unserem Rechtstipp der Woche Neuerungen im Gewährleistungsrecht: Das BGB und Smart-TVs finden Sie eine Übersicht aller Änderungen.
Auch beim Gebrauchtwarenverkauf gibt es Neuigkeiten! Um die Verjährung im B2C-Bereich auf ein Jahr zu verkürzen, sind nun besondere Voraussetzungen im Bestellprozess zu erfüllen. Ferner können abweichende Vereinbarungen über die Mangelhaftigkeit einer Sache z. B. bei B-Waren oder Mängelexemplaren nur unter engen Voraussetzungen vereinbart werden. Auch hier werden nun regelmäßig Checkboxen zum Einsatz kommen.
In unserem Rechtstipp der Woche Das neue Kaufrecht - Sind Sie schon bereit für 2022? haben wir für Sie die wichtigsten Gesetzesänderungen beim Verkauf von Gebrauchtwaren und B-Ware zusammengefasst.
Wie Sie die mögliche Gewährleistungsfristverkürzung bei ebay umsetzen, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Zum 01.01.2022 trat auch das neue VerpackG in Kraft. Die Novelle sieht in erster Linie Erweiterungen der Registrierungs- und Systembeteiligungspflichten vor. Ziel ist weiterhin der Umweltschutz und ein fairer Wettbewerb.
Ab dem 01.07.2022 wird die Registrierungspflicht bei dem Zentralen Verpackungsregister LUCID auf alle Arten von Verpackungen ausgeweitet. Weiterhin werden die Rücknahme- und Informationspflichten aller nicht lizensierungspflichtigen Verpackungen (z. B. Transport – und Mehrwegverpackungen, die üblicherweise nicht beim Endverbraucher anfallen) ausgeweitet.
Erstmalig werden auch Betreiber von elektronischen Marktplätzen und Fulfillment-Dienstleister in die Pflicht genommen. Außerdem werden die Pfandpflichten erweitert: Zukünftig gibt es 0,25 € Pfand auf alle Einweggetränkeflaschen mit Kunststoff und auf alle Getränkedosen.
Hier haben wir die wichtigsten Neuregelungen für Sie zusammengefasst.
Seit Anfang des Jahres sind die Vorgaben der Verordnung über die Meldung und die Abgabe von Biozid-Produkten sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (Biozidrechts-Durchführungsverordnung - ChemBiozidDV) zu beachten. Diese soll die praktische Anwendung der europäischen Biozid-VO in Deutschland verbessern.
Gleich zu Jahresbeginn gelten besondere Registrierungs- und Meldepflichten. So dürfen z. B. bestimmte Biozid-Produkte nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn auf dem Produkt die von der Bundesstelle für Chemikalien für das Biozid-Produkt erteilte Registrierungsnummer angebracht ist. Sollte ein Produkt erstmals auf dem deutschen Markt bereitgestellt werden, bestehen besondere Meldepflichten.
Achtung: Für den Online-Handel gilt, dass Biozid-Produkte nur angeboten und versendet werden dürfen, wenn das Angebot die Registrierungsnummer enthält.
Ab dem 28.05.2022 müssen Unternehmen gegenüber Verbrauchern zur Umsetzung der sog. Omnibus-Richtlinie neben ihrer Identität u.a. stets eine Telefonnummer und E-Mail-Adresse angeben. Auch sonstige Kommunikationsmittel, die eine Speicherung der Korrespondenz ermöglichen, können ggf. zu nennen sein. Die Angabe einer Fax-Nummer ist hingegen nicht mehr verpflichtend.
Auch die Muster-Widerrufsbelehrung und das Muster für das Widerrufsformular werden sich ändern: Hier ist künftig stets eine E-Mail-Adresse und eine Telefonnummer anzugeben. Haben Sie eines unserer Legal Produkte können Sie sich bequem per E-Mail über alle erforderlichen Änderungen an Ihren Rechtstexten informieren lassen.
Darüber hinaus müssen Verbraucher darüber informiert werden, wenn der Preis eines konkreten Angebots personalisiert wurde. Weitere Pflichten werden Betreiber von Online-Marktplätzen treffen.
Neuerungen hält außerdem das Lauterkeitsrecht bereit. Neben verschärften Sanktionen sieht vor allem § 9 UWG n.F. erstmals vor, dass Verbraucher gegenüber Unternehmern einen Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn sie durch unlautere Geschäftspraktiken geschädigt wurden.
Über aktuelle Entwicklungen werden wir Sie rechtzeitig auf unserem Blog informieren.
Am 28.05.2022 wird die neue Preisgabenverordnung (PAngV) in Kraft treten, welche Neuregelungen vor allem bei Preisermäßigungen und Grundpreisen enthält.
Bei einer Preisermäßigung ist zukünftig ein vorheriger Gesamtpreis anzugeben. Das muss der niedrigste Gesamtpreis sein, der innerhalb der letzten 30 Tage vor der Preisermäßigung vom Verbraucher verlangt wurde. Ausnahmen bestehen, wenn die Ware kürzer als 30 Tage angeboten wird. Werbeaktionen wie „Kaufe 3 zahle 2“ oder „1 + 1 gratis“ oder auch UVP-Werbung sind von den Neuregelungen aber nicht betroffen.
Eine weitere Neuerungen besteht für die Angabe von Grundpreisen. Um Verbrauchern eine bessere Preistransparenz zu gewährleisten, müssen künftig einheitlich 1 Kilogramm bzw. 1 Liter als Mengeneinheit für die Angabe von Grundpreisen genutzt werden. Die bisherige Möglichkeit einer Abweichung bei Waren, deren Nenngewicht oder Nennvolumen üblicherweise 250 Gramm oder 250 Milliliter nicht übersteigen, wurde gestrichen.
Weitere Informationen zur neuen Preisangabenverordnung finden Sie in einem Beitrag auf dem Shopbetreiber-Blog: Neue Preisangabenverordnung ab 28.5.2022.
Seit dem 04.01.2022 gelten des Weiteren neue Vorschriften für den Vertrieb von Tätowierfarben und Permanent-Make-Up. Durch die geänderte REACH-Verordnung soll die Verwendung von gefährlichen Chemikalien in Tätowierfarben und Permanent-Make-Up beschränkt werden. Änderungen gelten vor allem bei der Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung einzelner Stoffe oder Stoffgruppen. Die neuen Regelungen sollen dem Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt dienen und betreffen rund 2/3 der bisher verwendeten Tattoo-Farben.
Zum 01.01.2022 trat die EU-Verordnung 2018/848 in Kraft und löste die bisherigen Vorschriften für die ökologische und biologische Produktion ab. Die neue Öko-Basis-VO gilt für alle Erzeugnisse, die ab dem 01.01.2022 produziert werden. Für vorher hergestellte Produkte gilt noch das alte Recht, bis alle Bestände abverkauft sind.
Neben zahlreichen bereichsspezifischen Regelungen treten auch generelle Änderungen wie ein erweiterter Anwendungsbereich in Kraft. Eine Bio-Zertifizierung ist künftig z. B. auch für ätherische Öle oder Meersalz möglich. Daneben gelten neue Herkunftskennzeichnungsregeln und eine allgemeine Pflicht zur Führung neuer Bio-Zertifikate. Für den Online-Handel relevante Kennzeichnungsvorschriften bleiben aber nahezu unverändert.
Der Gesetzgeber hat das Gesetz über faire Verbraucherverträge verabschiedet, welches vor allem Auswirkungen auf die AGB haben wird. Ab dem 01.03.2022 dürfen AGB, die Dauerschuldverhältnisse regeln, Laufzeiten von höchstens 2 Jahren vorsehen. Das betrifft beispielsweise Mitgliedschaften in Fitness-Studios oder Zeitschriften-Abonnements. Eine stillschweigende Vertragsverlängerung ist nur dann zulässig, wenn der Vertrag auf unbestimmte Zeit verlängert wird und der Vertragspartner jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat kündigen kann.
Ab dem 01.07.2022 wird zudem der Kündigungsbutton eingeführt. Hiermit soll es Verbraucher möglich gemacht werden, Kündigungen bei Dauerschuldverhältnissen im elektronischen Geschäftsverkehr künftig in vergleichbarer Weise zu erklären wie den Vertragsschluss.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Gesetz über faire Verbraucherverträge.
Auch 2022 bringt der Jahreswechsel einige gesetzliche Änderungen mit sich. Je nach Ihren angebotenen Produkten kann die neue Gesetzeslage einen erheblichen Anpassungsbedarf für Ihren Online-Shop bedeuten. Bleiben Sie am Ball und informieren Sie sich regelmäßig über alle relevanten Rechtsthemen rund um den E-Commerce. Unser Rechtstipp der Woche und der Legal Services Newsletter halten Sie stets über alle relevanten Änderungen und Anforderungen im E-Commerce auf dem Laufenden. Kundinnen und Kunden unserer Legal Produkte erhalten außerdem regelmäßige Update-Mailings und spezielle Whitepaper für einen rundum rechtssicheren Online-Shop.
Das gesamte Trusted Shops Legal Services Team wünscht Ihnen einen schönen, erfolgreichen und abmahnfreien Start ins neue Jahr!
Madeleine Winter ist Master of Laws (LL.M.) und als Team Lead Legal Consultants bei Trusted Shops tätig. Seit 2009 im Team von Trusted Shops, setzt sie sich seit vielen Jahren intensiv mit den für Online-Shops relevanten Rechtsgebieten, insbesondere dem Fernabsatz-, Datenschutz- und E-Commerce-Recht auseinander. Sie ist Blog-Autorin, betreut die Trusted Shops Legal Produkte und ist beteiligt an größeren Beratungsprojekten, insbesondere zum Bestellprozess und der Produktseitengestaltung von Online-Shops.
06.01.22Seit November 2024 vergibt das Bundeszentralamt für Steuern eine Wirtschafts-Identifikationsnummer. Wir erklären, was das für den Online-Handel bedeutet.
Wir geben einen Überblick, ob KI erstellte Erzeugnisse urheberrechtlich schutzfähig sind und was du beachten solltest, wenn du KI in deinem Shop nutzt.