Rechtssichere Grundpreisangaben bei ebay - So funktioniert’s

Letzte Woche haben wir die Grundlagen bei der Angabe von Grundpreisen in Ihrem Online-Shop dargestellt. Hier lauern bereits viele Stolpersteine. Aber auch die Plattform ebay wartet in diesem Zusammenhang mit einigen Besonderheiten auf. Wir möchten daher skizzieren, wie Sie Grundpreise in Ihrem ebay-Shop richtig angeben.

Grundlagen

Für eine Übersicht zur gesetzeskonformen Angabe von Grundpreisen, welche Mengeneinheit die richtige ist und wie Sie mit Warensets aus verschiedenen Produkten umgehen, klicken Sie hier: Grundpreise richtig angeben

Grundpreise bei Auktionen?

Wird eine eigentlich grundpreispflichtige Ware im Rahmen einer Auktion angeboten, steht der Gesamtpreis der Ware noch nicht fest, sodass auch kein Grundpreis angegeben werden kann. § 9 Abs. 1 Nr. 5 PAngV sieht daher eine Ausnahme für Warenangebote bei Versteigerungen vor. Hierunter fallen auch Online-Auktionen (so LG Hof, Urteil v. 26.01.2007, 24 O 12/07).

Bei Auktionsangeboten muss somit kein Grundpreis angegeben werden.

Einstellungen im Verkäufercockpit

Damit ein Grundpreis unterhalb des Gesamtpreises angegeben wird, sind entsprechende Einstellungen im Verkäufercockpit erforderlich. Hier ist die Anzahl an Maßeinheiten sowie die Maßeinheit an sich einzustellen. Beispiele mit entsprechenden Screenshots stellt ebay zur Verfügung: http://pages.ebay.de/help/sell/unit-price.html

Als Ergebnis wird der Grundpreis auf der Produktseite in unmittelbarer Nähe des Gesamtpreises ausgespielt:

Grundpreis-ebay

Problem: Angabe auf Übersichtseiten

Allerdings ist der Grundpreis auch überall dort anzugeben, wo unter der Angabe von Preisen geworben wird (§ 2 Abs. 1 Satz 2 PAngV). Dies betrifft bei ebay z.B. die Such- und Übersichtsseiten sowie der Hinweis auf andere Produkte auf einer Produktseite ("Käufer haben sich auch folgende Artikel angesehen").

Leider ist bei ebay aber nicht in jedem Fall sichergestellt, dass der Grundpreis, der auf der Produktseite unterhalb des Gesamtpreises wiedergegeben wird, auch auf den Übersichts- oder Vorschausseiten ausgespielt wird.

Bei einer Betrachtung der folgenden Vorschauseite wird für das Motorenöl kein Grundpreis ausgespielt:

ebay-Vorschau 

Ein Blick auf die Produktseite zeigt aber, dass sehr wohl ein Grundpreis eingefügt wurde:

 ebay-ProdS

Auch in der ebay App kann dieser Fehler auftreten, wie die nachfolgenden Bilder verdeutlichen.

Vorschau:

ebay-App-Vorschau

Produktseite: ebay-App-ProdS

Lösung: Grundpreis in der Artikelüberschrift

Um sicherzustellen, dass auch auf den Übersichtsseiten ein Grundpreis ausgespielt wird, ist es empfehlenswert, den Grundpreis zusätzlich in jeder Artikelüberschrift anzugeben. Da je nach Seite aber eine Abkürzung der Artikelüberschrift erfolgt, ist der Grundpreis am Anfang der Artikelüberschrift anzugeben.

Für das obige Beispiel könnte der Grundpreis wie folgt in der Artikelüberschrift angegeben werden:

(3,40 € / l) Motorenöl 5W-30

In der Praxis sieht dies dann wie folgt aus:

Grundpreis-ebay-berschrift

Unser Tipp

Immer wieder werden fehlende oder fehlerhafte Grundpreisangaben bei ebay abgemahnt. Wer auf der sicheren Seite sein möchte, sollte den Grundpreis nicht nur im ebay-Backend eingeben, sondern auch die Artikelüberschrift entsprechend ergänzen.

 

Über die Autorin


Madeleine Pilous ist Master of Laws (LL.M.) und als Legal Consultant bei der Trusted Shops GmbH tätig. Im Rahmen ihrer Tätigkeit betreute sie den Audit-Prozess deutscher und österreichischer Key Accounts und setzt sich seit vielen Jahren intensiv mit den für Online-Shops relevanten Rechtsgebieten, insbesondere dem Fernabsatz- und E-Commerce-Recht auseinander. Sie ist Blog-Autorin, an größeren Beratungsprojekten v.a. zum Bestellprozess-Relaunch von Online-Shops beteiligt und betreut die Trusted Shops Abmahnschutzpakete.

03.10.17
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