Sie Fragen - wir antworten: Wertersatz wegen Aufbau eines Möbelstücks?

Regelmäßig erhalten wir bei Trusted Shops Fragen von Online-Händler zu konkreten Einzelfällen. Wir können uns vorstellen, dass diese Fragen auch für ein breiteres Publikum interessant sind und möchten Ihre Fälle und Fragen gerne hier im Blog vorstellen und beantworten - natürlich anonym. Der heutige Fall betrifft den Anspruch auf Wertersatz nach Widerruf im Bereich Möbelhandel.

Folgende Frage erreichte uns:

"Eine Kundin hat einen Waschbeckenunterschrank online bestellt und zuhause montiert.

Nach dem Aufbau, innerhalb der Frist von 14Tagen, hat sie sich gemeldet und beanstandet, dass ihr die Qualität nicht passt und Abplatzungen an allen Griffbefestigungen bemängelt. Sie hat Ihren Widerruf erklärt.

Auf den Bildern sieht man deutlich, dass es sich um Montagefehler handelt.

Das Möbelstück können wir nach Rückholung nicht mehr verkaufen. Hat die Kundin dennoch ein Widerrufsrecht? Wenn ja, können wir einen Anspruch auf Wertersatz geltend machen?"

Meine Antwort:

Dem Kunden steht auch nach dem Aufbau des Möbelstücks das Widerrufsrecht noch zu. Sie können also den Widerruf nicht "ablehnen".

Davon zu unterscheiden ist die Frage, ob Ihnen womöglich ein Wertersatzanspruch zusteht. Diesen haben Sie, wenn die Ware einen Wertverlust erlitten hat und dieser Wertverlust auf einen Umgang mit der Ware zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendig war (und wenn Sie den Verbraucher über sein Widerrufsrecht korrekt informiert haben).

Einen Wertverlust hat die Ware nach Ihrer Schilderung tatsächlich erfahren, Sie schreiben von Abplatzungen.

Allerdings schreiben Sie, dass dies durch die (fehlerhafte) Montage entstanden sei. Der Aufbau eines in Einzelteilen gelieferten Möbelstückes gehört zum Prüfungsrecht des Verbrauchers. Allein dafür kann kein Wertersatz geltend gemacht werden.

Der BGH hat in seinem Wasserbetten-Urteil hat sogar entschieden, dass sich dem nicht entgegenlassen halte, dass schon der Aufbau der Möbel häufig Gebrauchsspuren hinterlässt, die zu einer erheblichen Wert-minderung führen können, unter Umständen bis zur Unverkäuflichkeit der Ware, wie hier vom Beklagten vorgetragen. Das Prüfungsrecht des Verbrauchers könne mit diesem Argument nicht eingeschränkt werden.

Daraus folgt, dass auch für derartige Spuren, die auf die Montage des Möbels zurückzuführen sind, kein Wertersatz geltend gemacht werden kann. Der Kunde hat einen Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises in voller Höhe.

Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine andere Antwort geben kann.

 

01.06.15
Admin

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