Online-Verkauf nach Frankreich: Das gilt für Verpackungen

Verpackungsgesetz Frankreich

Als Online-Händler*in, sind Sie bestimmt mit den Vorschriften des deutschen Verpackungsgesetz vertraut. Doch wie sieht es jenseits der französischen Grenze aus? Wir verschaffen Ihnen einen Überblick darüber, was Sie beim Verkauf in Frankreich in Bezug auf Verpackungen beachten müssen.

Inhaltsverzeichnis

Anwendungsbereich – Wer ist betroffen?

Gemäß Art.L541-10, I, Abs. 1 des französischen Umweltgesetzbuchs (Code de l’environnement) gilt der Grundsatz der erweiterten Herstellerverantwortung. Danach ist jede natürliche oder juristische Person, die abfallerzeugende Produkte oder Elemente und Materialien, die bei ihrer Herstellung verwendet werden, entwickelt, herstellt, behandelt, verarbeitet, verkauft oder importiert als Hersteller*in anzusehen. Hersteller*innen können dazu verpflichtet werden, für die Vermeidung und Bewirtschaftung der daraus entstehenden Abfälle zu sorgen oder dazu beizutragen. 

Das Gesetzbuch legt 22 (!) Produktkategorien fest, die unter diesen Grundsatz der erweiterten Herstellerverantwortung fallen. Sie gelten als Hersteller im Sinne des Code de L‘environnement und müssen sich an die im folgenden beschriebenen Pflichten halten, wenn Sie als Onlinehändler*in Verpackungen wie folgt auf den französischen Markt bringen:

  • Verpackungen, die der Vermarktung von Produkten dienen, die von Haushalten verbraucht oder verwendet werden, einschließlich solcher, die außer Haus verbraucht werden (also Verpackungen im B2C-Bereich); 
  • Verpackungen, die der Vermarktung von Produkten dienen, die von Unternehmer*innen verbraucht oder verwendet werden, die eine gastronomische Tätigkeit ausüben; und
  • ab dem 1. Januar 2025, Verpackungen, die der Vermarktung von Produkten dienen, die von Unternehmern verbraucht oder verwendet werden (alle anderen B2B-Bereiche und nicht mehr nur die Gastronomie-Branche).

Pflichten

Sie sind dazu verpflichtet, für die Vermeidung und Bewirtschaftung der aus Ihrem Verkauf bzw. Import nach Frankreich entstehenden Abfälle zu sorgen oder dazu beizutragen. Diese zahlreichen Pflichten lassen sich in vier Kategorien unterteilen: Die Systembeteiligungspflicht, die Registrierungspflicht, die Informationspflichten und die Datenmeldungspflicht.

Übrigens: Es gibt in Frankreich für die meisten Verpflichtungen keinen Schwellenwert. Die Pflicht gilt ab der ersten auf den Markt gebrachten Verpackung.

1. Systembeteiligungspflicht

Ähnlich wie in Deutschland, gibt es in Frankreich eine Systembeteiligungspflicht. Um dieser Pflicht nachzukommen, gibt es zwei Lösungen: eine individuelle und eine kollektive. Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit, ein eigenes Abfallrücknahmesystem einzurichten. Dies ist jedoch für Online-Händler*innen mit Sitz in Deutschland kaum realisierbar.

Deshalb empfiehlt sich der Beitritt zu einem Kollektiv, einer sog. Producer Responsibility Organisation (PRO), bzw. auf Französisch éco-organisme. Sie bezahlen Beiträge an die PRO, diese übernimmt dafür die Einhaltung der Verpflichtungen im Zusammenhang mit der erweiterten Herstellerverantwortung.

Für die jeweiligen 22 (!) Produktkategorien gibt es eigene jeweils zuständige PRO. Wenn Sie beispielsweise verpackte Akkubohrer verkaufen, müssen Sie sich an eine PRO für "Elektrische und elektronische Geräte" sowie an eine PRO für "Haushaltsverpackungen, Papierdrucke und Papier für grafische Zwecke" wenden.

Es gibt drei zugelassene PRO in den Bereich Haushaltsverpackungen (B2C): ADELPHE, CITEO und LEKO.

Richtet sich Ihr Online-Shop an Unternehmen, gibt es derzeit nur eine zugelassene PRO im Bereich Verpackungen aus der Gastronomie : CITEO Pro.

2. Registrierungspflicht

Hersteller*innen, die dem Grundsatz der erweiterten Herstellerverantwortung unterliegen, müssen sich bei der zuständigen Behörde Agence de l’Environnement et de la Maîtrise de l’Energie (ADEME) registrieren lassen. Sie führt das Register SYDEREP und stellt Herstellern eine eindeutige Kennung (identifiant unique - IDU) aus. Pro Marktakteur kann es mehrere IDU-Nummern geben, da die Nummern pro Produktkategorie vergeben werden. Vertreibt ein Hersteller Produkte aus verschiedenen Kategorien, bekommt er also mehrere Registrierungsnummern.

Keine Panik: Die Registrierung übernimmt die PRO an Ihrer Stelle. Hierfür müssen Sie ihr verschiedene Informationen zur Verfügung stellen, wie zum Beispiel den Namen Ihrer Gesellschaft inkl. Rechtsform oder die innergemeinschaftliche Mehrwertsteuernummer.

3. Informationspflichten

a. IDU-Nummer

Die von der ADEME ausgestellte IDU-Nummer muss sowohl in den AGB, als auch im Impressum angegeben werden.

b. Informationen über die Qualitäten und Umwelteigenschaften von abfallerzeugenden Produkten

Um den Verbraucher*innen klarere, verständlichere und aufrichtigere Informationen über die „Qualitäten und Umwelteigenschaften von abfallerzeugenden Produkten“ zu geben verpflichtet Sie der Code de l’environnement eine Reihe von Informationen zur Verfügung zu stellen. Achtung, hier gilt ein Schwellenwert! Dieser Informationspflicht unterliegen Hersteller, Importeure oder sonstige Inverkehrbringer, die für die in Artikel R. 541-228 des Umweltgesetzbuchs genannten Produkte, die sie auf dem nationalen Markt in Verkehr bringen, einen Umsatz von mehr als 10 Millionen Euro melden und jährlich für das Inverkehrbringen von mindestens 10 000 Einheiten dieser Produkte auf dem nationalen Markt verantwortlich sind.

Für Verpackungen müssen Verbraucher insbesondere über die Boni oder Strafen, die vom Hersteller aufgrund von Umweltleistungskriterien gezahlt werden und über die eventuelle 

  • Verwendung von recyceltem Material,
  • Kompostierbarkeit
  • Wiederverwendungsmöglichkeiten
  • Recycelbarkeit
  • Enthaltung von gefährlichen Substanzen, Edelmetallen oder seltenen Erden,

in Übereinstimmung mit dem EU-Recht informiert werden.

Alle Umweltinformationen müssen für den Verbraucher "zum Zeitpunkt des Kaufs" elektronisch über ein Produktdatenblatt kostenlos zugänglich sein. Dieses muss auf einer eigenen Webseite oder eine Webpage mit dem Titel „Produktdatenblatt zu Umweltqualitäten und -merkmalen“ (fiche produit relative aux qualités et caractéristiques environnementales) zur Verfügung gestellt werden, so dass eine direkte Suche und Abfrage im Internet sowie die Extraktion von Daten für eine mögliche automatisierte Verarbeitung der dargestellten Informationen möglich ist.

Ein „Standardformat“ ist dabei nicht vorgeschrieben. Es kann zum Beispiel über eine über die Produktdatenblattseite zugängliche Excel-Tabelle erfolgen.

c.Triman-Logo & Info-tri

Jede in Frankreich in Verkehr gebrachte Verpackung, die für Haushalte bestimmt ist, muss mit einer Kennzeichnung versehen werden, die Verbraucher*innen darüber informiert, dass dieses Produkt Sortiervorschriften unterliegt (das Triman Logo). Zusätzlich sind Informationen über die Art und Weise der Sortierung oder des Einbringens der Abfälle erforderlich, sog. Info-tri.

 

Hier ein Beispiel, wie diese Kennzeichnung aussehen kann:

ecologie-gouv-france-grafik

Quelle: https://www.ecologie.gouv.fr/info-tri

Diese Information ist in den meisten Fällen auf der Verpackung anzubringen, wobei dies in Form eines Aufklebers erfolgen kann.

4. Datenmeldungspflicht

Verschiedene Informationen müssen jährlich der Behörde ADEME übermittelt werden, wobei dies über die von Ihnen ausgesuchte PRO erfolgen kann:

  • Den Nachweis über den Beitritt zu einer PRO oder die Einrichtung eines individuellen Systems (wenn Sie keiner PRO beigetreten sind) ;
  • Die Daten über die auf den Markt gebrachten Produkte, einschließlich der Quote der Beimischung von recyceltem Material in diese Produkte ;
  • Daten über die Bewirtschaftung der aus diesen Produkten entstehenden Abfälle, gegebenenfalls unter Angabe der Materialströme ;
  • Daten, die für die Überwachung und Bestimmung der quantitativen und qualitativen Ziele der Abfallvermeidung und -bewirtschaftung relevant sind.

Unser Tipp

Verkaufen Sie verpackte Ware über Ihren Online-Shop in Frankreich, gibt es allein schon bei der Verpackung zahlreiche Pflichten zu beachten. Wir empfehlen Ihnen sich bei einem kollektiven Abfallrücknahmesystem anzumelden und sich beraten zu lassen. Auf jeden Fall müssen Sie Ihre IDU-Nummer in Ihr Impressum und Ihre AGB aufnehmen. Nutzen Sie unsere Produkte Legal Premium, Enterprise oder Ultimate? Dann sind Sie auf der sicheren Seite, denn diese Informationen werden dort bei der Erstellung Ihrer französischen AGB und Impressum im Rechtstexter abgefragt.

 

27.09.24
Hannah Laura Schuller

Hannah Laura Schuller

Hannah Laura Schuller, LL.M. arbeitet seit Juli 2018 im Bereich Legal Services bei Trusted Shops, wo sie als Senior Legal Consultant International tätig ist.

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