Widerruf von Dienstleistungen – das solltest du beachten
Das Widerrufsrecht bei Dienstleistungen – müssen Anbieter den Widerruf der Dienstleistung annehmen? So sieht die aktuelle Rechtslage aus.
Am 13. Juni 2014 trat das neue Verbraucherrecht in Kraft. Diese Änderung hatte große Auswirkungen auf alle Online-Händler. Damit Sie überprüfen können, ob Sie alles umgesetzt haben, haben wir kurze Video-Seminare erstellt, in denen wir die Änderung en Detail auffühen. Im siebenten Teil unserer Reihe stellen wir die Ausnahmen vom Widerrufsrecht vor.
Dr. Carsten Föhlisch und Martin Rätze, beide Rechtsexperten bei Trusted Shops, erklären in diesem Video-Seminar das neue Recht nach der Verbraucherrechterichtlinie.
Das siebente Video-Seminar beschäftigt sich mit den Ausnahmen vom Widerrufsrecht. Der Fokus liegt dabei auf den seit 13. Juni 2014 neu bzw. geändert ins Gesetz eingefügte Ausnahmen, insbesondere also:
Das LG Düsseldorf (Urt. v. 12.2.2014, 23 S 111/13) hat entschieden, dass eine Couch, die der Verbraucher zweifarbig gestalten und dabei aus jeweils 17 verschiedenen Farben auswählen und zusätzlich noch einen spiegelverkehrten Aufbau wählen kann, mithin also 578 Kombinationsmöglichkeiten hat, unter die Ausnahme "Kundenspezifikation" fällt, sofern der Verbraucher auch erkennen kann, dass das Sofa nach Kundenspezifikation hergestellt wird.
In diese Richtung geht auch ein Urteil des AG Siegburg (Urt. v. 25.9.2014, 115 C 10/14). Auch das Gericht hatte sich mit einem Sofa zu beschäftigen. In diesem Fall bestanden aber nur "nur" 100 Kombinationsmöglichkeiten. Aber auch diese Anzahl reichte dem AG Siegburg, um hier eine Kundenspezifikation und damit den Ausschluss des Widerrufsrechtes anzunehmen.
Erotikspielzeug gehört für das OLG Koblenz (Beschluss v. 09.02.2011, 9 W 680/10) nicht zur Kategorie der Hygieneartikel. Diese Entscheidung darf wohl aber auch als abwegige Einzelmeinung bezeichnet werden.
12.01.15Das Widerrufsrecht bei Dienstleistungen – müssen Anbieter den Widerruf der Dienstleistung annehmen? So sieht die aktuelle Rechtslage aus.
Die Gefahr der Abmahnung aufgrund der Plattform zur Online-Streitschlichtung besteht ab dem 20.07.2025 nicht mehr. Doch ganz ist die Gefahr nicht gebannt.