Warum Sie fremde AGB nicht kopieren dürfen

Eigene AGB zu gestalten ist häufig schwierig. Daher ist die Versuchung groß, sich einfach der AGB eines anderen Shops zu bedienen. Allerdings laufen Sie in diesem Fall Gefahr, in eine doppelte Abmahnfalle zu tappen.

Brauchen Sie überhaupt AGB?

Diese Frage stellen sich Online-Händler häufig, wenn sie ihren Online-Shop eröffnen. Die Antwort mag überraschend sein: Eine Pflicht zur Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen gibt es nicht. Die Parteien müssen nur den Gegenstand des Vertrages, also Kaufsache und Preis, bestimmen. Alles andere regelt das Gesetz.

Problematisch ist jedoch, dass die gesetzlichen Regelungen häufig unvollständig sind und die Besonderheiten gerade innovativer Geschäftsmodelle nicht berücksichtigen. Dazu kommt, dass viele Pflichtangaben aus dem Fernabsatzrecht und dem E-Commerce-Recht ihrer Natur nach keine bloße Informationen wie z.B. die Pflichtangaben im Impressum, sondern ohnehin vertragliche Vereinbarungen darstellen. Dazu zählen z.B. etwaige Versandkosten, die Zahlungsbedingungen oder die Mindestlaufzeit eines Vertrags.

In der Praxis bietet Ihnen die Verwendung von AGB nicht nur die die Möglichkeit, derartige Informationen gebündelt darzustellen, sondern auch die Gelegenheit, von den Ihnen gesetzlich zustehenden Spielräumen Gebrauch zu machen und Ihre Position zu verbessern.

Die Erstellung eigener AGB kostet meistens Geld und ist je nach Einzelfall unterschiedlich aufwendig. Viele Online-Händler ziehen es daher vor, das Geld zu sparen und vom Konkurrenten zu kopieren. Daher etablieren sich in manchen Branchen auch bestimmte Klauseln, ohne dass sie je von einem Rechtsanwalt geprüft wurden.

Fremde AGB sind ein hohes Risiko

Von der Verwendung fremder AGB können wir nur dringend abraten. Diese können Sie teuer zu stehen kommen.

Sie sind zunächst der Gefahr der Nutzung unzulässiger Klauseln ausgesetzt. Aufgrund der Komplexität der Rechtslage dürften Sie nur schwer erkennen können, ob die AGB unzulässige Klauseln enthalten wie z.B. eine unzulässige Rügepflicht im Verhältnis zum Verbraucher oder eine unzulässige Einschränkung von Gewährleistung und Haftung. Unserer Erfahrung nach ist auch die Nutzung von AGB prominenter Anbieter keine Garantie für die Zulässigkeit der Klausel. Das Paradebeispiel dürfte Amazon sein, dessen AGB von deutschen Gerichten häufiger verworfen wurden.

So mag die Klausel „Wir behalten uns das Recht vor, Ihnen Services auf der Webseite vorzuenthalten, Mitgliedskonten zu schließen oder Inhalte zu entfernen oder zu verändern, wenn Sie gegen anwendbare Gesetze, diese Nutzungsbedingungen oder andere anwendbare Vertragsbedingungen oder Richtlinien verstoßen“ zunächst einmal gut klingen. Ihre Verwendung ist jedoch unzulässig (OLG Köln, Urt. v. 26.2.2016 – 6 U 90/15), da die Bedingungen, unter denen eine Kündigung möglich ist, nicht klar geregelt sind und durch diese Klausel Amazon das Recht eingeräumt wird, das Konto des Kunden zu sperren. Dieser könnte damit allerdings auch nicht mehr auf bereits erworbene Inhalte zugreifen.

Ebenso unzulässig war z.B. eine Klausel zur voraussichtlichen Versanddauer, da diese eine nicht hinreichend bestimmte Frist zur Erbringung der Leistung vorsah (OLG Bremen, Urt. v. 05.10.2012 – 2 U 49/12) sowei die Rechtswahlklausel gegenüber Verbrauchern (EuGH, Urt. v. 28.7.2016, C-191/15).

Zudem stellt sich die Frage nach der Aktualität der AGB. Allein seit 2008 erfolgten fünf grundlegende Novellierungen im Bereich des E-Commerce- und Fernabsatzrechts. Dazu kommen die Änderungen des allgemeinen Zivilrechts wie zuletzt z.B. die zum 1. Oktober geplante Einführung des § 309 Nr. 13 BGB.

Dieser untersagt u.a., Verbraucher für bestimmte Erklärungen zum Vertrag auf die Schriftform zu verweisen. Die Wahrscheinlichkeit, dass die AGB nur der veralteten Rechtslage entsprechen, ist daher nicht unerheblich.

Wegen unzulässiger AGB können Sie nicht nur vom Konkurrenten (BGH, Urt. v. 31.03.2010 – I ZR 34/08) sondern auch von der Verbraucherzentrale (§ 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG i.V.m. § 4 UKlaG) abgemahnt werden.

AGB sind urheberrechtlich geschützt

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AGB sind ein geschütztes Werk nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG, wenn sie sich wegen ihres gedanklichen Konzepts oder ihrer sprachlichen Fassung von gebräuchlichen juristischen Standardformulierungen abheben (vgl. nur OLG Köln, Urt. v. 27.02.2009 –  6 U 193/08). Wann die Schwelle überschritten ist, ist wie so häufig eine Frage des Einzelfalls, die durch juristische Laien schwer zu beurteilen ist.

Mithin müssen Sie beim unerlaubten Kopieren stets mit einer Abmahnung durch den Anwalt rechnen, der die AGB erstellt hat (§ 97 Abs. 2 Satz 3 UrhG).

In diesem Fall müssten Sie aber nicht nur die Abmahnkosten tragen. Dem Rechtsanwalt steht auch noch ein Schadensersatzanspruch in Höhe der (fiktiven) Lizenzgebühren zu (AG Köln, Urt. v. 08.08.2013 – 137 C 568/12).

Schließlich kommen auch die Kosten für die Erstellung neuer AGB dazu. Denn der Abmahnung dürfte im Regelfall auch eine Unterlassungserklärung beigefügt sein.

Unser Tipp

Keine Lösung ist es, die fremden AGB selbst umzuformulieren. Dadurch könnten Sie zwar eine Verletzung des Urheberrechts vermeiden, die Gefahr, dass Ihre AGB im Ergebnis (weiterhin) unzulässige Vereinbarungen enthalten, bleibt jedoch bestehen. Genauso wenig sollten Sie ungeprüfte Muster verwenden, die sich häufig im Internet finden lassen. Diese werden den Besonderheiten Ihres Shops nicht gerecht.

Mit dem von uns entwickelten kostenlosen Rechtstexter und den Trusted Shops Abmahnschutzpaketen sind Sie hingegen rechtlich auf der sicheren Seite und können die AGB an die Bedürfnisse Ihres Shops anpassen. Kommt der Vertrag in Ihrem Shop schon bei Abschluss der Bestellung durch den Kunden zustande, zusammen mit der Bestelleingangsbestätigung, durch eine separate Auftragsbestätigung oder erst mit Lieferung der Ware? Möchten Sie Ihre Haftung und die Gewährleistung beschränken? Das sind nur einige Fragen, die bei der Erstellung Ihrer AGB eine Rolle spielen und von unserem Rechtstexter abgedeckt werden.

Und falls darüber hinaus noch Beratungsbedarf bestehen sollte, stehen wir Ihnen auch gerne im Wege der individuellen Rechtsberatung zur Seite.

Über die Autorin

autor_tanya_stariradeffTanya Stariradeff ist Rechtsanwältin und Legal Consultant bei Trusted Shops. Sie studierte Rechtswissenschaft an der Universität Bonn mit den Schwerpunkten Wirtschaft und Wettbewerb. Nach der ersten juristischen Prüfung vor dem OLG Köln folgten Stationen bei CMS Hasche Sigle und eBay und das zweite Staatsexamen. Tanya veröffentlicht in verschiedenen juristischen Zeitschriften zu rechtlichen Problemen des Onlinehandels. Seit Mai 2008 ist sie Mitarbeiterin der Rechtsabteilung der Trusted Shops.

15.09.16
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