Widerruf und Drop­ship­ping? Das gilt bei der Rück­sende­adresse!

Ein Würfel zeigt einen Paketboten bei der Auslieferung

Im Rahmen des Online-Vertriebs von Waren durch das Modell des Dropshipping sind mehrere rechtliche Besonderheiten zu berücksichtigen. Immer wieder erreichen uns Fragen bezüglich der Möglichkeit, eine abweichende Rücksendeadresse beim sog. Dropshipping angeben zu können. Diese Fragen sind absolut nachvollziehbar und berechtigt, da grade das Geschäftsmodel auf einem Auslagern der Logistik und Versendung beruht. Dementsprechend logisch wäre es auch die Rücksendungen auszulagern.  

Diese Thematik hat in der bisherigen Rechtsprechung bislang keine herausragende Beachtung gefunden. In der vorliegenden Ausführung sollen die wesentlichen rechtlichen Vorgaben und Aspekte dargelegt werden, die du im Zusammenhang mit dieser Frage zu beachten hast. 

Inhaltsverzeichnis

Das sagt das Gesetz

Zentraler Ausgangspunkt der Fragestellung ist wie so häufig auch hier der Wortlaut des Gesetzes.  

Nach § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit Art. 246 EGBGB musst du als Unternehmer*in dem Verbraucher*in den Namen und die ladungsfähige Anschrift desjenigen mitteilen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist. Diese Informationen sind Teil der gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufsbelehrung, die in Textform zur Verfügung gestellt werden muss. 

Da der Widerruf an keine besondere Form gebunden ist und nur ausdrücklich erklärt werden muss, sieht das Gesetz die Nennung einer Postadresse vor. Diese wird in der Regel auch als Adresse für Rücksendungen zu nutzen sein.  

Die Besonderheit beim Dropshipping liegt jedoch wie bereits angesprochen darin, dass der gewünschte Empfänger der Rücksendungen mit dem in der Widerrufsbelehrung genannten Gesellschaft nicht übereinstimmen wird.  

Die gesetzliche Muster-Widerrufsbelehrung sieht die Angabe einer abweichenden Adresse für den Rückversand von Waren nach dem Widerruf allerdings nicht vor. Zwar kann nach der Muster-Widerrufsbelehrung eine zusätzliche Rücksendeadresse darin aufgenommen werden. Die Möglichkeit einer ausschließlichen Angabe einer alternativen Rücksendeadresse findet sich darin aber nicht. 

Die ausschließliche Angabe einer abweichenden Rücksendeadresse stellt demnach eine Abweichung vom gesetzlichen Muster der Widerrufsbelehrung dar. Dies kann dazu führen, dass du dich nicht mehr auf die gesetzliche Privilegierung bei der Verwendung des Musters berufen kannst. 

Zudem hat der BGH bereits in vergleichbaren Fällen entscheiden, dass die Widerrufsbelehrung klar und verständlich sein muss, und demnach keine widersprüchlichen Angaben zum Widerrufsempfänger gemacht werden dürfen. 

Auch der Verweis auf eine Rücksendeadresse im Nicht-EU-Ausland dürfte hingegen in der Regel nicht zulässig sein. Grund dafür ist, dass hier neben zollrechtlichen Vorgaben auch höhere Kosten entstehen können. Solche Hürden wurden in der Vergangenheit bereits mehrfach von Gerichten als unzulässig erachtet, da diese den Verbraucher*in von einem Widerruf abhalten könnten.  

Diese Aspekte solltest du beachten

Wir haben in den folgenden Punkten das Wichtigste zusammengetragen.  

1. Widerrufsbelehrung  

Die Widerrufsbelehrung muss klar und verständlich sein. Wenn die angegebene Adresse für den Widerruf unzumutbar ist, beispielsweise weil sie im Ausland liegt und der oder die Verbraucher*in nicht weiß, in welcher Sprache der Widerruf erfolgen muss, kann dies rechtlich problematisch sein. Hier solltest du darauf achten, deine Kunden*innen in deiner Widerrufsbelehrung transparent darauf hinzuweisen , dass der  Versand an die abweichende Retourenadresse zu keinem zusätzlichen Aufwand führt . Insbesondere sollte auf die tatsache hingewiesen werden, dass im Vergleich zu einer Rücksendung an eine Adresse im Inland keine  zusätzlichen Kosten entstehen.

2. Angabe einer Postfachadresse

Die Angabe einer Postfachadresse als Widerrufsadresse kann in bestimmten Fällen ausreichend sein, insbesondere im Fernabsatz. Jedoch muss sichergestellt sein, dass der Widerruf tatsächlich ankommt und bearbeitet wird. So entschied der BGH, Urt. v. 25. 1. 2012 − VIII ZR 95/11 dass die Angabe eines Postfachs jedenfalls im Falle eines Fernabsatzvertrags als Widerrufsadresse ausreichend ist.

3. Widersprüchliche Angaben

Wenn in der Widerrufsbelehrung unterschiedliche Adressen für den Widerruf angegeben werden, kann dies zu Unklarheiten führen und den gesetzlichen Anforderungen nicht genügen. Deshalb muss in der Widerrufsbelehrung und im Widerrufsformular klar und deutlich auf die abweichende Rücksendeadresse hingewiesen werden, Missverständnisse gehen in der Regel zu deinen Lasten. Zudem müssen beide Texte auch dieselbe abweichende Rücksendeadresse enthalten. Hierbei ist jedoch besondere Vorsicht geboten, da eine Abweichung vom gesetzlichen Muster der Widerrufsbelehrung schnell den Verlust der gesetzlichen Privilegierung bedeuten kann. 

4. Rücksendekosten

Grundsätzlich dürfen Verbraucher*innen keine Kosten für die Ausübung des Widerrufsrechts auferlegt werden, außer den unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Eine Klausel, die die Annahme von unfrei zurückgesandter Ware verweigert, kann unwirksam sein.

Unser Tipp  

Die vorgestellten Punkte zeigen, dass bei Dropshipping-Geschäften besondere Sorgfalt bei der Gestaltung der Widerrufsbelehrung und der Angabe der Retourenadresse erforderlich ist, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Obwohl es rechtlich möglich ist, eine abweichende Retourenadresse beim Dropshipping zu verwenden, solltest du dies nur mit Vorsicht und unter Beachtung aller rechtlichen Anforderungen tun.  

Um Abmahnrisiken zu minimieren, ist es ratsam, die Rücksendeadresse des Unternehmenssitzes zumindest als Alternative anzubieten. Deshalb solltest du stets transparent kommunizieren und sicherstellen, dass für deine Kund*innen kein Nachteil oder zusätzlicher Aufwand entsteht. 

23.01.25
Thomas Josef Zieba

Thomas Josef Zieba

Thomas Zieba ist Rechtsanwalt der Kanzlei FÖHLISCH und als Teamlead Legal Key Account Consulting bei Trusted Shops tätig. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität Münster.

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