Was, wenn beim Transport etwas schiefgeht?
Wer haftet bei Transportverlust und Schäden? Was, wenn das Paket nicht ankommt? Diese und weitere für Händler wichtige Fragen beantworten wir im Beitrag.
Doch, grundsätzlich schon. Das Widerrufsrecht kann jedoch vorzeitig erlöschen. Voraussetzung dafür ist,
dass Sie vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Vertragserfüllung begonnen haben,
die oder der Verbraucher*in Kenntnis davon bestätigt hat, dass durch Zustimmung mit Beginn der Vertragsausfüllung sie oder er das Widerrufsrecht verliert, und
Sie der oder dem Verbraucher*in eine Bestätigung des Vertrages gem. § 312f BGB zur Verfügung gestellt haben.
Erfüllen Sie eine dieser Voraussetzungen nicht, indem Sie bspw. keine Zustimmung einholen, bevor Sie mit der Vertragsausführung beginnen, erlischt das Widerrufsrecht der Verbraucherin oder des Verbrauchers nicht vorzeitig.
Jein. Richtig ist, dass für personalisierte Waren und Hygieneartikel eine gesetzliche Ausnahme vom Widerrufsrecht gilt. Diese besteht allerdings nicht pauschal für alle personalisierten Waren oder alle Hygieneartikel.
§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB sieht vor, dass kein Widerrufsrecht besteht bei Verträgen „zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind“.
Nach der Rechtsprechung gilt die Ausnahme vom Widerrufsrecht aber nur, wenn Ihnen durch die Rücknahme der personalisierten Ware erhebliche wirtschaftliche Nachteile entstehen. Das ist dann nicht der Fall, wenn Sie die Ware oder ihre Einzelteile ohne allzu großen Aufwand anderweitig verwenden oder verkaufen können.Bei Hygieneartikeln ist das Widerrufsrecht gem. § 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB nur ausgeschlossen, wenn
die Ware mit Versiegelung an die Verbraucherin oder den Verbraucher geliefert wurde,
die Ware aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet ist und
ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
Auch hier kommt es nach der Rechtsprechung auf die Möglichkeit zur Weiterverwertung für Sie als Händler*in an. Ist diese auch bei einer Reinigung aus Gesundheits- oder Hygienegründen ausgeschlossen, besteht das Widerrufsrecht nicht.
Die Rechtsprechung zu diesen beiden Ausnahmen ist sehr vielfältig. Einzelne Grundsätze lassen sich nur schwer festsetzen. Es kommt sehr stark auf den Einzelfall an. In unseren Rechtstipps der Woche zu diesen beiden Ausnahmen vom Widerrufsrechts erfahren Sie Einzelheiten und wichtige Entscheidungen der Rechtsprechung:
Kundenspezifikationen – Widerrufsrecht ja oder nein?
Hygieneartikel widerrufen - geht das?
Hat die oder der Verbraucher*in das Widerrufsrecht geltend gemacht, stellt sich die Frage, welche Rechtsfolgen das mit sich bringt.
Die Kosten für die Rücksendung der Ware zu Ihnen trägt die oder der Verbraucher*in nicht automatisch. Das Gesetz sieht vor, dass Verbraucher*innen die Kosten der Rücksendung nur tragen, wenn Sie diese über diese Pflicht unterrichtet haben. Ohne korrekte Unterrichtung tragen demnach Sie als Unternehmer*in die Rücksendekosten. Sie tragen die Kosten auch dann, wenn Sie sich bereit erklärt haben, die Rücksendekosten zu tragen.
Doch. Das Gesetz sieht vor, dass Sie Zahlungen der Verbraucherin oder des Verbrauchers für die Lieferung zurückgewähren müssen. Dies gilt nicht, soweit ihr oder ihm zusätzliche Kosten entstanden sind, weil die Entscheidung auf eine andere Art der Lieferung als die von Ihnen angebotene günstigste Standardlieferung fiel, z.B. auf eine Expresslieferung.
Anne Lehmann , LL.M., ist Legal Consultant bei Trusted Shops im Bereich Legal Services. Bachelor an der Hanse Law School in Vergleichendem und Europäischem Recht sowie Master in Unternehmensrecht in Internationalem Kontext an der HWR Berlin. Im Rahmen ihrer Tätigkeit war sie ab 2013 zunächst für die Prüfung von Online-Shops der Märkte DACH, NL sowie UK zuständig und verantwortete das Key Account Operational Management. Seit 2017 betreut sie die Trusted Shops Legal Produkte und beschäftigt sich intensiv mit den für Online-Händler relevanten Rechtsgebieten.
06.09.23Wer haftet bei Transportverlust und Schäden? Was, wenn das Paket nicht ankommt? Diese und weitere für Händler wichtige Fragen beantworten wir im Beitrag.
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