5 Tipps für einen erfolgreichen Instagram-Post
Mit Instagram können Online-Shops Ihre Reichweite und Markenbekanntheit steigern. Wir verraten Ihnen 5 Tipps für einen erfolgreichen Post.
Gibt es Toleranzgrenzen für die Berechnung von Zahlartgebühren? Und ist Vorkasse als kostenfreie Zahlungsart zumutbar? Weitere Fragen aus der Reihe "Die wichtigsten Fragen zum Verbraucherrecht".
Diese Frage ist umstritten. Bei Zahlung per Vorkasse trägt der Verbraucher nämlich das Insolvenzrisiko des Unternehmers.
Diese Zahlungsart wird jedoch für zulässig gehalten, wenn der Kaufpreis durch Dritte abgesichert ist und diese Garantie für den Verbraucher kostenlos ist, wie bei unserem Trusted Shops Classic-Modell. Rechtsprechung hierzu gibt es aber noch nicht.
Teilweise sind diese im Voraus nicht genau zu berechnen. Sie sollen lediglich die Kosten, die Ihnen selbst entstehen, weitergeben dürfen. Damit sind in erster Linie die Händlerkosten gemeint und keine sonstigen Kosten, die nur indirekt mit der Zahlung in Verbindung stehen wie z.B. Kosten für die Einrichtung bestimmter Geräte oder Verwaltungskosten.
Damit sollen zugleich auch die Verbraucher vor überhöhten Kosten geschützt werden. Oft wird zwischen Unternehmer und dem Anbieter des Zahlungsmittels aber keine einzelfallbezogene Vergütung vereinbart, sondern Pauschalen, z. B. für eine bestimmte Anzahl von Transaktionen. Eine Unterscheidung, warum die Kosten in dem einen Fall auf den Verbraucher umgelegt werden können, in dem anderen aber nicht, ist nicht verständlich.
So gibt es Stimmen in der Literatur, die dem Unternehmer bei der Berechnung einen gewissen Spielraum und gewisse Abweichungen zugestehen wollen (vgl. Schirmbacher/Freytag, ITRB 2014, 144, 145). Sie könnten die Kosten also pauschalieren, aber im Zweifel müssen Sie die angefallenen Kosten nachweisen. Für die Zahlung mit Kreditkarte wurde angenommen, dass eine Zahlartgebühr von 9, 90 € zu hoch sei. Der Unternehmer hat nicht nachgewiesen, dass diese Kosten tatsächlich entstanden seien, obwohl er hierfür die Beweislast trage (LG Leipzig, Urteil vom 14.7.2015, 05 O 3326/14). Jedoch halte ich das Risiko, bei Cent-Beträgen abgemahnt zu werden, eher für gering.
Ab 13. Januar 2018 ist es allerdings verboten, für die Zahlungsarten Überweisung, Lastschrift und Kartenzahlung (also in erster Linie Kreditkartenzahlung) zu verlangen. Das betrifft auch die Bezahlung über Dienstleister wie PayPal, Sofortüberweisung, Klarna und ähnliche.
Einen ausführlichen Bericht über diese Rechtsänderung finden Sie bei unseren Kollegen im Shopbetreiber-Blog.
Weitere Teile dieser Reihe:
Teil 1: Lieferzeit: Sind Angaben zur Lieferzeit wie „voraussichtlich“ oder „in der Regel“ zulässig?
Teil 2: Preisinformationen: Reicht es aus, Angaben zu Zöllen und Gebühren zu verlinken?
Teil 4: Widerrufsrecht: Was gilt, wenn der Kunde eine Ware mit Montage bestellt?
Teil 5: Widerrufsrecht: Besteht eine Ausnahme vom Widerrufsrecht für Heimtextilien?
Teil 7: Teilretouren: Muss ich als Shopbetreiber auch bei Teilretouren die Hinsendekosten erstatten?
Teil 8: Printwerbung: Ist auch in der Printwerbung eine Widerrufsbelehrung erforderlich?
23.08.16
Mit Instagram können Online-Shops Ihre Reichweite und Markenbekanntheit steigern. Wir verraten Ihnen 5 Tipps für einen erfolgreichen Post.
Kundenbewertungen bei Google sind erfreulich, doch fallen sie negativ aus, können sie Schaden anrichten. Wir erklären Ihnen, wie Sie in dem Fall vorgehen.