5 To-dos zur neuen EU-Batterieverordnung (BattVO) für Online-Shops

Die EU hat eine neue Batterieverordnung (BattVO) verabschiedet, welche zum 17.08.2023 formell in Kraft getreten ist und maßgebliche Änderungen für Hersteller, aber auch Online-Shops als Vertreibende von Batterien beinhaltet. Die Neuregelungen gelten unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten.

Wir möchten Ihnen Hintergrundinformationen geben und 5 wichtige To-dos aufzeigen, die Online-Händlerinnen und -Händler von Elektro- und Elektronikgeräten, sonstigen Produkten mit Batterien und/oder Akkumulatoren zur Einhaltung der neuen EU-Batterieverordnung kennen sollten.

EU-Batterieverordnung: Hintergrundinformationen und Hauptziele  

Die EU-Batterieverordnung ist Teil des European Green Deals, einer umfassenden Strategie der Europäischen Union, zur Förderung der Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit von Produkten und zur Bewältigung der Herausforderungen in Verbindung mit Abfall und Ressourcen.

Das Ziel ist, bis 2050 keine Netto-Treibhausemissionen mehr​ zu produzieren, das Wirtschaftswachstum von der Ressourcennutzung abzukoppeln und die Klimaneutralität.

Batterien sind eines der Schlüsselelemente für diese nachhaltige Entwicklung.

Die EU-Batterieverordnung verfolgt folgende Hauptziele:

➡️Stärkung des Funktionierens des Binnenmarktes, Festlegung einheitlicher Verpflichtungen und Anforderungen für den gesamten EU-Binnenmarkt​,

➡️Förderung der
Kreislaufwirtschaft​ und des Recyclings,

➡️Verringerung der ökologischen und sozialen Auswirkungen in allen Phasen des Lebenszyklus von Batterien, Schutz für Umwelt und Gesundheit durch die Begrenzung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Batterien und der Verringerung der Auswirkungen von Batterieabfällen auf die Umwelt.

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Was hat sich zum 17.08.2023 für Hersteller und Online-Shops geändert? 

 Mit der EU-Batterieverordnung wird nicht nur das „End-of-Life“ Management, sondern vielmehr der gesamte Lebenszyklus einer Batterie betrachtet, um die Ziele aus dem European Green Deal zu erreichen.

Eine weitere wichtige Änderung ist die Neuordnung der Batteriearten.

Wurde bisher in Gerätebatterien, Starterbatterien und Industriebatterien unterschieden, wird es nun zusätzlich “Batterien für leichte Verkehrsmittel”, für die ab 2028 sukzessive eine eigene Sammelquote eingeführt wird, und “Elektrofahrzeugbatterien” geben.

Die Erreichung des Ziels bedarf der Einhaltung der Pflichten von Herstellern und Vertreiberinnen und Vertreiber.

 Im Folgenden sollen die wichtigsten Änderungen des neuen Rechtsrahmens für Batterien dargestellt werden, sofern diese auch klassische Online-Shops betreffen können.

Wir geben Ihnen 5 Tipps, um die Neuerungen der EU-Batterieverordnung umzusetzen.

 

To-do 1: Holen Sie Informationen zu den Herstellern ein.

 

Sie sind verpflichtet, folgende Informationen zu den Batterien bzw. Herstellern, die Batterien solo verkaufen oder in Geräten, leichten Verkehrsmitteln oder in sonstigen Fahrzeugen anbieten, einzuholen:

✔️Einzelheiten aus dem Herstellerregister und Registrierungsnummer/n der Hersteller

✔️CE-Kennzeichnung

✔️Sind der Batterie die erforderlichen Unterlagen, eine Gebrauchsanweisung und Sicherheitsinformationen beigefügt?

✔️Modellkennung, Chargen- oder Seriennummer oder Produktnummer

✔️Haben der Erzeuger und der Einführer die in Artikel 38 Absätze 6 und 7 bzw. in Artikel 41 Absatz 3 genannten Anforderungen erfüllt?

✔️Steht der Name des Erzeugers/Einführers auf der Batterie? Handelsname, Handelsmarke, Postanschrift usw.

✔️Selbstzertifizierung der Hersteller, aus der hervorgeht, dass sie die Anforderungen an die erweiterte Herstellerverantwortung erfüllen.

Sind Sie der Auffassung, dass eine Batterie nicht den Anforderungen entspricht, so darf die Batterie nicht auf dem Markt bereitgestellt werden, bevor ihre Konformität hergestellt worden ist.

Für den Fall, dass mit der Batterie ein Risiko verbunden ist, müssen Sie den Erzeuger oder den Einführer sowie die Marktüberwachungsbehörden darüber informieren.

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To-do 2: Bieten Sie eine Rücknahmemöglichkeit am Zustellungsort für Endnutzer an.

Bislang mussten Online-Shops die unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien an einer lokalen Sammelstelle in geografischer Nähe zum Endnutzer ermöglichen.

Nun können Sie die Rücknahme entweder weiterhin an lokalen Sammelstellen anbieten oder alternativ Altbatterien am Zustellungsort, also an der Haustür, zurücknehmen.

Die Kundschaft muss bei der Bestellung einer Batterie über diese Möglichkeit informiert werden.

Shops, die LV-Altbatterien, Industriealtbatterien, Starteraltbatterien und Elektrofahrzeugaltbatterien vertreiben, müssen sich entweder selbst um die Rücknahme kümmern oder sich einem flächendeckenden Rücknahmesystem anschließen.

Bei Gerätebatterien ist das flächendeckende Sammelnetz bereits etabliert und Händlerinnen und Händler können prüfen, ob der Hersteller bei einem Rücknahmesystem gelistet ist.

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To-do 3: Kontrollieren Sie, ob für Sie als Online-Shops auch Herstellerpflichten greifen.

Wenn Shops auch als Importeure auftreten, unterliegen sie ebenfalls den Herstellerpflichten.

Sie müssen in diesem Fall auch die Nachhaltigkeits- und Sicherheitsanforderungen sowie die Kennzeichnungs- und Informationsanforderungen erfüllen.

To-do 4: Überprüfen Sie, ob Sie Sorgfaltspflichten beachten müssen.

Wenn Ihr Jahresumsatz mehr als 40 Millionen Euro Umsatz im Jahr umfasst, müssen Sie als Shop ab 2025 verschiedenen Sorgfaltspflichten nachkommen.

Sie benötigen u.a. ein gutes Managementsystem, um die Strategie zur Erfüllung der geltenden Sorgfaltspflichten abzubilden und sind zur Offenlegung verschiedener Informationen den nationalen Marktüberwachungsbehörden gegenüber verpflichtet.

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To-do 5: Informieren Sie sich ausreichend über die Änderungen und bewahren Sie die Ruhe.

Die Gesetzesänderungen haben weitreichende Auswirkungen auf viele Unternehmen und die Umsetzung ist, vor allem für kleine Online-Shops ohne Compliance Spezialisten im Hause nicht immer ganz unkompliziert.

Die Umsetzung des Gesetzes wird mit einer Frist von 6 Monaten ab dem 18.02.2024 erfolgen. 

Einige Dienstleister, wie wir von take-e-way, unterstützen Sie bei der Abwicklung Ihrer Pflichten aus der EU-Batterieverordnung und dem Batteriegesetz und beantworten Ihnen all Ihre Fragen rund um das Thema. 

Fazit

Das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die Entsorgung von Batterien bedeutet eine große Verantwortung für Hersteller und Vertreiberinnen und Vertreiber wie klassische Online-Shops.

Die Pflichten, die damit einhergehen, sind erweitert worden. Informieren Sie sich gut und beachten Sie die Neuerungen.

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Neuer Call-to-Action

Lesen Sie auch den Gastbeitrag zum BattG2, in dem wir von take-e-way Ihnen neben den Änderungen im Rahmen des BattG2 und die daraus resultierenden To Do´s bereits allgemeine Informationen sowie eine Übersicht zu den geltenden Pflichten für Hersteller und Vertreiberinnen und Vertreiber aus dem Batteriegesetz mit auf den Weg gegeben haben.

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26.10.23

Gastautorin Laura Bunte

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