Neues Jahr, neue Gesetze – diese Änderungen erwarten dich in 2025!

2025 bringt neue Gesetze für den Online-Handel

Kaum sind die Feiertage vorüber, da steht schon das neue Jahr 2025 an. Und auch dieses bringt einige rechtliche Veränderungen für den Online-Handel mit sich, die zu kleineren oder größeren Anpassungen führen werden.

Für einen besseren Überblick haben wir dir in diesem Rechtstipp der Woche die wichtigsten Neuerungen für das Jahr 2025 zusammengefasst.

EU-Produktsicherheitsverordnung

Auch wenn die neue Produktsicherheitsverordnung (VO 2023/988) bereits zum Ende des vergangenen Jahres 2024 in Kraft getreten ist, lohnt sich eine Erwähnung in diesem Beitrag. Seit dem 13.12.2024 gelten die Regelungen, die neben zusätzlichen Kontrollpflichten auch weitergehende Informationspflichten für Online-Händlerinnen und -Händler bedeuten.

Weitere Informationen zu den nun geltenden Regelungen findest du in unserem Artikel „Das neue Produktsicherheitsrecht - neue Anforderungen für den Online-Handel“.

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OS-Plattform wird eingestellt – Abmahngefahr!

Aktuell besteht für dich als Händlerin oder Händler noch die Pflicht, Informationen und Links zur Europäischen Plattform für Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) beispielsweise im Impressum vorzuhalten. Diese Pflicht entfällt ab dem 20.07.2025. Ab diesem Datum wird die OS-Plattform offiziell eingestellt und existiert nicht mehr.

Was bedeutet das für dich?

Du musst dafür Sorge tragen, dass jegliche Informationen oder Links zur OS-Plattform von deinen Seiten verschwinden. Das Beibehalten dieser Informationen über den 20.07.2025 kann irreführend sein und damit abmahngefährdet. Wichtig: Bis zum 20.07.2025 sind die Informationen jedoch weiterhin verpflichtend, sodass eine Änderung tatsächlich erst zum Stichtag erfolgen sollte.

⚠️Du hast in der Vergangenheit aufgrund eines Verstoßes gegen die Verpflichtung zur Einbindung eines Links auf die OS-Plattform eine Unterlassungserklärung abgegeben? Gegebenenfalls kann diese mit Wirkung zum 20.07.2025 diesbezüglich gekündigt werden. Im Rahmen der Trusted Shops Produkte Legal Enterprise und Legal Ultimate prüfen wir die abgegebene Unterlassungserklärung und unterstützen dich bei der Kündigung1.

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Ab Mitte des Jahres müssen dein Online-Shop sowie bestimmte Digitalprodukte, wie Smartphones, Computer oder E-Book-Geräte, barrierefrei ausgestaltet sein., Zum 28.06.2025 tritt das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) mit der dazugehörigen Verordnung (BFSGV) in Kraft. Neben notwendigen Anpassungen beim Aufbau und der Gestaltung der Webseite musst du dann auch eine sog. „Erklärung zur Barrierefreiheit“ in deinen AGB oder an einer anderen deutlich wahrnehmbaren Stelle vorhalten.

Für Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro gelten Ausnahmen.

Weitere Informationen findest du in unserem Beitrag „Digitale Barrierefreiheit ab 2025 Pflicht – das sollten Sie wissen!

📚Exklusiv für Legal-Kund*innen: Du findest in deinem Legal Account umfangreiche Whitepaper und Checklisten zu den Regelungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes.

Abgabebeschränkung von Bioziden

Seit dem 01. Januar 2025 gilt ein sog. Selbstbedienungsverbot für bestimmte Biozidprodukte, die damit nicht mehr frei zugänglich im Online-Handel angeboten werden dürfen. Die Regelungen gelten z. B. für Beschichtungsschutzmittel, Holzschutzmittel, Insektizide oder Schutzmittel für Baumaterialien.

Als Unternehmerin oder Unternehmer musst du durch technische oder organisatorische Anforderungen sicherstellen, dass vor Abschluss des Kaufvertrags die Einhaltung bestimmter persönlicher Anforderungen durch eine sachkundige Person überprüft wird und ein Abgabegespräch erfolgt. Die Neuregelungen werden den Online-Handel betroffener Produkte vor große Herausforderungen stellen.

Detailinformationen zu den konkreten Anforderungen und Umsetzungsmöglichkeiten findest du in unserem Artikel „Nicht vergessen: Neue Vorgaben für die Abgabe bestimmter Biozide ab 1.1.2025“.

E-Rechnungspflicht

Ab 1. Januar 2025 wird nur noch zwischen elektronischen Rechnungen (in der Gesetzesbegründung auch als E-Rechnungen bezeichnet) und sonstigen Rechnungen unterschieden.

Eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) ist zukünftig eine Rechnung, die in einem vorgegebenen strukturierten elektronischen Datenformat im Sinne der europäischen Normenreihe EN 16931 ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht.

Die Verpflichtung, eine E-Rechnung auszustellen, betrifft nur steuerbare Lieferungen und Leistungen zwischen Unternehmen (B2B), unabhängig davon, ob das Unternehmen im Haupt- oder Nebenerwerb betrieben wird. Und, spätestens ab 2028 müssen auch Kleinunternehmen (Umsatzsteuer) E-Rechnungen (B2B) stellen. Zudem müssen das leistende Unternehmen und die bzw. der Leistungsempfangende im Inland ansässig sein.

Unser Tipp

Das Jahr 2025 hält einige rechtliche Neuerungen und Änderungen für dich als Online-Händlerin oder
-Händler bereit. Am besten überprüfst du in den nächsten Wochen, ob bei dir im Online-Shop Anpassungsbedarf besteht.

Wir unterstützen dich selbstverständlich gerne mit unserer Expertise beim Umgang mit den neuen Anforderungen sowie mit deren Umsetzung.

Bleib auf dem Laufenden! In unseren Rechtstipps der Woche, dem Shopbetreiber-Blog sowie dem Legal Services Newsletter informieren wir dich fortlaufend über alle relevanten Neuerungen im E-Commerce.

Wir freuen uns darauf, das Jahr 2025 gemeinsam mit dir erfolgreich zu gestalten!

 

1Alle Rechtsdienstleistungen erbringt unsere Partnerkanzlei FÖHLISCH Rechtsanwälte. Es gelten die Nutzungsbedingungen für Legal Produkte und die Allgemeinen Mandatsbedingungen der FÖHLISCH Rechtsanwälte.

09.01.25
Leon Ferme

Leon Ferme

Leon Ferme ist als Legal Consultant bei Trusted Shops tätig und setzt sich intensiv mit den für Online-Shops relevanten Rechtsgebieten, wie Medien- und E-Commerce-Recht auseinander.

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