Neue EU-Richtlinien für nachhaltigere Produkte | E‑Commerce kompakt #13

Die Europäische Kommission hat in einem Gesetzesentwurf neue Richtlinien zum Umgang mit Gütern und Produkten vorgestellt. Was es damit auf sich hat und welche Branchen besonders betroffen sind, erfahren Sie in dieser Ausgabe von E-Commerce kompakt. Außerdem gehen wir auf das neue Shopping-Feature bei Instagram ein, mit dem vielleicht ja auch Ihre Produkte bald von Nutzer*innen markiert und geteilt werden können.

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EU kündigt Gesetzespaket an, um Produkte nachhaltiger zu machen

Im Zuge eines neuen Gesetzespaket möchte die Europäische Union Verbraucher*innen mehr die Möglichkeit geben, sich für umweltfreundlichere Produkte zu entscheiden.

Damit sollen insbesondere Kreislaufwirtschaftsmodelle gefördert werden. Die Gesetzesentwürfe kündigte die EU-Kommission nun in einer Pressemitteilung an.

Der „Sustainable Products Initiative (SPI)” zufolge sollen bald strengere Anforderungen an die Energieeffizienz sowie den Ressourcenverbrauch für eine große Zahl an Produktgruppen gelten.

Die Europäische Kommission schlägt also neue Vorschriften vor, um so gut wie alle physischen Güter und Produkte auf dem EU-Markt umweltfreundlicher, zirkulärer und energieeffizienter zu machen.

Diese Vorschriften sollen für den gesamten Lebenszyklus der Produkte gelten, von der Entwurfsphase über die tägliche Nutzung und Wiederverwendung bis hin zum Ende ihrer Lebensdauer.

Mit diesen Maßnahmen soll das Ziel der Europäischen Union erreicht werden, bis 2050 klimaneutral zu sein.

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Am stärksten von den Gesetzesänderungen betroffen wären die Textil- und die Bau-Branche.

Für alle Branchen, die innerhalb der EU Güter herstellen und vertreiben, will die Kommission jedoch sogenannte digitale Produktpässe vorschreiben.

Diese digitalen Produktpässe sollen dazu dienen, dass Verbraucher*innen die Herkunft der von ihnen gekauften Produkte sowie die mit den Produkten verbundenen Umweltbelastungen besser nachvollziehen zu können.

Nicht nur die Verbraucher*innen sollen von den digitalen Produktinformationen profitieren, sondern auch die Unternehmen können so besser auf derartige Informationen zugreifen und sie nutzen; beispielsweise in Produktbeschreibungen.

Zu den neuen EU-Anforderungen gehören unter anderem…

  • Einhaltung der Ökodesign-Richtlinien für Textilien

  • Klarere Informationen zu den Produkten

  • Digitaler Produktpass

Darüber hinaus werden Maßnahmen zur Bekämpfung von Mikroplastik in Textilien und zur Förderung von Kreislaufwirtschaftsmodellen, einschließlich Wiederverwendungs- und Reparaturdiensten, beim Gesetzentwurf in Betracht gezogen.

Vor allem gegen den aktuellen Trend der „Fast Fashion“ möchte die EU damit vorgehen, da die europäische Textilindustrie einen Großteil Auswirkungen auf die Umwelt und den Klimawandel ausmachen würde.

„In der heutigen Zeit ist die Minderung unseres Energieverbrauchs – entweder durch direkte Einsparungen oder mittelbar durch eine verbesserte Materialeffizienz und einen besseren Ressourcenschutz – auch eine Frage der europäischen Sicherheit und Souveränität,“ kommentierte Staatssekretär Udo Philipp den Gesetzesentwurf.

 „Mit den jetzt geplanten Änderungen und der inhaltlichen Erweiterung verbinde ich die Erwartung, dass das europäische Ökodesign ein effektiver Schlüssel für die erfolgreiche Transformation der Wirtschaft hin zu Klimaneutralität wird.“

Mehr Informationen zum Gesetzespaket der EU finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft oder auf der deutschen Seite der Europäischen Kommission.

Neuer Call-to-Action

User können bald Ihre Produkte bei Instagram markieren

Instagram plant eine weitere Shopping-Option auf der beliebten Social Media Plattform einzuführen: die sogenannten Product Tags.

Bisher konnten nur verifizierte Creator und Influencer bei Instagram Produkte in ihren Feed Posts „taggen“ beziehungsweise markieren.

Wie die Meta-Tochter der News-Seite Techcrunch ankündigte, soll es nun allen Nutzer*innen ermöglicht werden, Produkte auf ihren Bildern zu markieren – zunächst jedoch nur in den USA und erst später in weiteren Ländern.

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Seit Ende März können alle Nutzer*innen in den USA Produkte von Unternehmen markieren, die Ihr Profil bereits für Instagram Shopping eingerichtet haben und Produkte über die App anbieten.

Shop-Betreiber*innen erhalten jedes Mal eine Benachrichtigung, wenn eine Nutzerin oder ein Nutzer ein Produkt von ihnen in einem Post markiert hat.

Marken können zudem alle markierten Inhalte zentral in ihrem Profil anzeigen und auf diese Weise mit User Generated Content für sich werben.

Außerdem ist es möglich, zu steuern, wer ihre Produkte markieren kann, indem sie ihre Produkt-Tag-Einstellungen in ihren Einstellungen verwalten.

User können hingegen beim Erstellen eines Beitrags wie gewohnt das Unternehmen verlinken und sobald ihnen die Option angezeigt wird, Produkt aus Instagram Shopping auszusuchen, können sie diese in Form des Product Tags verlinken.

In einem Beitrag können Nutzer*innen sogar mehrere Produktmarkierungen einfügen. Mit dem neuen Feature möchte Instagram Nutzer*innen weiter zum Shoppen in der App anregen.

Aber auch Online-Shops, die bereits über soziale Netzwerke ihre Produkte anbieten, können von dem neuen Feature profitieren.

Schließlich verschafft eine Produktmarkierung mehr Sichtbarkeit und Reichweite für die eigenen Produkte und Marke – auch ohne dass die Produkte zum Beispiel von Influencern beworben werden.

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Wir sind auf alle Fälle gespannt, wann das neue Feature auch für den deutschsprachigen Markt verfügbar sein wird!

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01.04.22

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