Rechtliche Stolperfallen beim Dropshipping
Dropshipping ist besonders bei neuen Online-Shops beliebt – doch die rechtlichen Anforderungen sind strikt: Wenn was schiefgeht, bist du Vertragspartner.
Die Idee klingt verlockend: Unternehmen verkaufen Produkte über ihren Online-Shop, ohne selbst ein Lager betreiben oder Waren vorfinanzieren zu müssen. Bestellt ein*e Kund*in ein Produkt, übernimmt der Lieferant – häufig Großhändler*in oder Hersteller*in – die Lagerung, Verpackung und den Versand direkt an die Kundschaft. Deshalb gilt Dropshipping seit Jahren als attraktives Geschäftsmodell im E-Commerce.
Gerade für neue Online-Shops erscheint Dropshipping als einfacher Einstieg in den Online-Handel. Gleichzeitig birgt das Modell eine Reihe rechtlicher Risiken, die du als Händler*in kennen solltest. Denn, auch wenn ein Lieferant den Versand übernimmt, bleibt die*der Shopbetreiber*in in den meisten Fällen rechtlich verantwortlich.
Dropshipping ist auch bekannt als Direkthandel oder Streckengeschäft.
Das Prinzip: Bei einer Bestellung im Online-Shop werden die Bestelldetails an die*den Hersteller*in oder Großhändler *in (im Folgenden Lieferant) übermittelt, die*der die Ware im Anschluss an die Kundschaft verschickt. Im Gegensatz zum Fulfillment gehört die Ware beim Dropshipping zunächst dem Lieferanten und muss nicht durch die*den Händler*in vorfinanziert werden.
Eine zentrale rechtliche Besonderheit beim Dropshipping wird häufig unterschätzt: Auch wenn der Lieferant die Ware verschickt, bleibt die*der Shopbetreiber*in Vertragspartner*in der Kundschaft.
Verbraucher*innen wenden sich daher beispielsweise zur Geltendmachung von Gewährleistungs- und Widerrufsrechten oder Schadenersatzansprüchen an dich.
Als Händler*in kannst du dich gegenüber deiner Kundschaft also nicht darauf berufen, dass der Lieferant für Fehler verantwortlich sei. Probleme in der Lieferkette schlagen letztlich beim Online-Shop auf.
Gerade beim Dropshipping sind Lieferzeiten oft schwerer kalkulierbar als bei eigener Lagerhaltung. Insbesondere, wenn Waren aus Nicht-EU-Ländern versendet werden, können Transport, Zollabwicklung oder Produktionszeiten zu Verzögerungen führen.
Für Online-Händler*innen ist es jedoch wichtig, realistische Lieferzeiten im Shop anzugeben. Unklare oder irreführende Angaben können wettbewerbsrechtliche Abmahnungen nach sich ziehen. Formulierungen wie etwa „voraussichtliche Lieferung“ oder „in der Regel 2 bis 5 Tage“ sind daher zu vermeiden.
Du solltest daher eng mit deinem Lieferanten zusammenarbeiten und Lieferzeiten regelmäßig überprüfen.
Vertragspartner*in der Käuferin oder des Käufers bist du als Händler*in. Deshalb kann deine Kundschaft die Gewährleistungsansprüche aufgrund einer mangelhaften Ware direkt an dich richten. In diesem Fall steht dir unter Umständen die Möglichkeit des sogenannten Unternehmerregresses zu.
Häufig handelt es sich jedoch um internationale Lieferanten, weshalb maßgeblich ist, nach welchem nationalen Recht mögliche Ansprüche gegen den Lieferanten durchzusetzen sind. Dies kann im B2B-Bereich vertraglich geregelt werden.
Im Online-Handel haben Verbraucher*innen grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Das gilt auch beim Dropshipping.
In der Praxis entstehen hier häufig Schwierigkeiten: Viele Lieferanten sitzen im Ausland, während die*der Händler*in den Online-Shop in der EU betreibt. Für Kund*innen kann eine Rücksendung in ein Drittland jedoch sehr teuer oder organisatorisch kompliziert sein.
Deshalb solltest du vorab klären, wohin die Retouren geschickt werden sollen und wer die Rücksendekosten trägt. Diese Informationen musst du auch in deiner Widerrufsbelehrung vorhalten. Hierfür kannst du unseren Trusted Shops Rechtstexter nutzen.
Ein weiteres wichtiges Thema ist die Produktsicherheit. Viele Dropshipping-Shops arbeiten mit internationalen Lieferanten, etwa aus Asien. Dabei wird häufig übersehen, dass die*der Händler*in für die Verkehrsfähigkeit der Produkte verantwortlich bleibt.
Je nach Produktart können zahlreiche Vorschriften gelten, z. B.:
Wenn Produkte diese Anforderungen nicht erfüllen, kann das nicht nur zu Abmahnungen führen, sondern auch zu Verkaufsverboten oder behördlichen Maßnahmen.
Vor der Aufnahme eines Produkts in das Sortiment solltest du deshalb prüfen, ob die Ware den europäischen Anforderungen entspricht.
Auch das Verpackungsrecht wird im Dropshipping häufig übersehen. Grundsätzlich gilt derjenige als „Inverkehrbringer“ einer Verpackung, der sie erstmals gewerblich an Endverbraucher*innen abgibt.
Im Rahmen des Dropshippings ist daher grundsätzlich der Lieferant registrierungs- und systembeteiligungspflichtig. Du solltest eine schriftliche Bestätigung über die ordnungsgemäße Registrierung und Lizensierung durch den Lieferanten vorweisen können. Kommt der Lieferant seiner Pflicht nicht nach, solltest du die Verpackungen im Zweifel selbst im eigenen Namen registrieren und lizenzieren.
Wichtig: Bei fehlender Registrierung und Lizenzierung durch den Lieferanten besteht ein Vertriebsverbot für die nicht registrierten/lizenzierten Verpackungen.
Damit ein Lieferant die Ware verschicken kann, werden bestimmte Daten deiner Kundschaft benötigt, z. B. Name, Adresse und Bestellinformationen. Diese Daten werden beim Dropshipping häufig automatisiert übertragen.
Die Übertragung der für die Vertragserfüllung erforderlichen personenbezogenen Daten ist grundsätzlich möglich. Allerdings musst du dabei beachten, dass du nur solche Daten an den Lieferanten weitergeben darfst, die zwingend für den Versand notwendig sind. Nicht zwingend benötigte Daten sind beispielsweise die E-Mail-Adresse oder die Telefonnummer der Empfängerin oder des Empfängers.
Zudem musst du in deiner Datenschutzerklärung über die Datenweitergabe informieren.
Sitzt der Lieferant in einem Drittland außerhalb der EU, musst du zusätzlich prüfen, ob ein Angemessenheitsbeschluss der Europäische Kommission oder andere geeignete Garantien für die Datenübermittlung vorliegen.
Dropshipping ist ein interessantes Geschäftsmodell, um im Online-Handel Fuß zu fassen. Die damit verbundenen rechtlichen Besonderheiten solltest du jedoch keinesfalls unterschätzen.
Eine sorgfältige Auswahl des Lieferanten und eine transparente Kommunikation helfen, typische Risiken zu vermeiden und das Geschäftsmodell langfristig erfolgreich zu betreiben.
Dieser Beitrag ist erstmalig im März 2023 erschienen und wurde im März 2026 auf den neuesten Stand gebracht.
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