Rechtssicher durch das Weihnachtsgeschäft

Endlich ist es wieder so weit. Die Schneeflocken wirbeln, die Lichter strahlen und besinnliche Glockenklänge läuten auf den Weihnachtsmärkten. Jetzt heißt es Endspurt für die Jahresbilanz, bevor alle die besinnlichen Feiertage genießen können. Um Sie dabei zu unterstützen, haben wir Ihnen eine Checkliste zusammengestellt, damit Sie sicher das Weihnachtsgeschäft bewältigen können. 

Inhaltsverzeichnis

Lieferzeiten klar angeben 

Nicht nur zur Weihnachtszeit wichtig, aber mit dem verstärkten Interesse an einer pünktlichen Lieferung vor dem Fest, müssen Sie auch jetzt Verbraucher*innen klar und verständlich über den Termin informieren, bis wann die Waren geliefert werden. Diese Angaben sind verbindlich und dürfen sich im Shop nicht widersprechen. Werben Sie mit einer „garantierten Lieferung bis zum Fest“, müssen Sie sicherstellen, dass dies in jedem Fall klappt – unabhängig von möglichen Witterungsschwierigkeiten oder Verzögerungen bei den Versanddiensten. Im Zweifel sollten Sie die Lieferzeitangaben zu den Produkten entsprechend verlängern. 

Weitere Informationen zu rechtssicheren Lieferzeitangaben finden Sie in unseren Blogbeiträgen: 

📚 Lieferzeit nicht eingehalten - welche Rechtsfolgen drohen bei Verzug?

📚 Lieferzeitangaben: Auf diese Formulierungen sollten Sie besser verzichten! (Update)


Freiwilliges Rückgaberecht zu Weihnachten 

Nicht selten dürften sich Verbraucher*innen die Frage vor dem Kauf stellen, was man mit dem sorgsam ausgewählten Geschenk macht, wenn der/die Beschenkte die Begeisterung nicht teilt oder es sogar schon besitzt. Eine mögliche Lösung auf Shopseite ist neben dem Verlängern des gesetzlichen Widerrufsrechts das Einräumen eines freiwilligen Rückgaberechts. 

Wichtig hierfür ist, dass im Shop keine Verwechslungsgefahr mit dem gesetzlichen Widerrufsrecht entstehen kann und auch, dass das gesetzliche Widerrufsrecht durch die Modalitäten des freiwilligen Rückgaberechts nicht eingeschränkt wird. Geben Sie Ihre Bedingungen für die Geltendmachung klar und transparent an. Soll das freiwillige Rückgaberecht nur für Bestellungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums gelten, informieren Sie entsprechend hierüber. Verwenden Sie im gesamten Shop zudem einheitliche Begrifflichkeiten. 

Lesen Sie hierzu auch gerne mehr in unserem Blogbeitrag:

📚 Weihnachten: Freiwilliges Rückgaberecht sicher gestalten

Klassiker: Gutscheine 

Im Zweifel handelt es sich bei Geschenkgutscheinen um eine sichere Bank unter dem Tannenbaum. Regelmäßig orientiert sich die Gültigkeitsdauer nach der gesetzlichen Verjährungsfrist. Demnach sind die Geschenkgutscheine dieses Weihnachtsfestes bis Ende 2026 gültig. Grundsätzlich sind Gutscheine (mit wenigen Ausnahmen) nicht personengebunden und damit übertragbar. Ist der Gutschein erstmal abgelaufen, müssen Sie diesen nicht ausbezahlen.  

Nähere Informationen dazu finden Sie in unserem Blogbeitrag:

📚 Gutscheine zu Weihnachten - So geht's richtig!

Werben mit Rabatten 

Auch für die Rabattwerbung gilt das Transparenzgebot. Informieren Sie daher klar über Preisermäßigungen und ihre Bedingungen, mögliche Einschränkungen sowie über die Aktionsdauer. Ein früher Abbruch oder eine Verlängerung der Rabattaktion gelten jeweils regelmäßig als irreführend. 

Gelten die Rabatte für bestimmte Produktsparten nicht oder gibt es Beschränkungen bei den Abnahmemengen, einem Mindestbestellwert oder der Kombinierbarkeit mit anderen Aktionen? Weisen Sie deutlich auf diese hin. 

Zudem gilt seit Mai 2022 für Preisermäßigungen § 11 PAngV: 

Bei Werbung mit einer Preisermäßigung ist der vorherige Verkaufs- bzw. Gesamtpreis zwingend anzugeben. Dabei richtet sich der vorherige Preis nach dem niedrigsten Gesamtpreis, der innerhalb der letzten 30 Tage für das entsprechende Produkt ausgeschrieben wurde. Wird eine Ware seit weniger als 30 Tagen angeboten, so ist der Zeitraum maßgeblich, seitdem die Ware tatsächlich angeboten wird. 

Die Verwendung der Abkürzung „UVP“ (= unverbindliche Preisempfehlung) bedarf keiner Auflösung. Jedoch muss die aktuelle UVP des Herstellers vorliegen, die Verwendung einer veralteten oder fiktiven UVP gilt als irreführend. 

Informationen zur Werbung mit Rabattgutscheinen finden Sie in unserem Blogbeitrag:

📚 Rabattgutscheine – So geben Sie die Bedingungen richtig an!

Gratiszugaben 

Hierbei handelt es sich um unentgeltliche Nebenleistungen zur Hauptleistung, die unterschiedlich ausgestaltet sein können wie Gratisproben, Gratisstücke (Kaufe 3 zum Preis von 2) oder Gratiszusatzleistungen. Gesetzliche Einschränkungen wie beim Handel von Tabakwaren, Arzneimitteln oder durch die Preisbindung dürfen dabei nicht vernachlässigt werden.  

Was Sie beim Einsatz von Gratiszugaben außerdem beachten müssen und wie diese im Falle eines Widerrufs zu behandeln sind, können Sie in unseren Blogbeiträgen nachlesen:

📚 Gratiszugaben im Weihnachtsgeschäft: So werben Sie richtig

📚 Zugaben und Widerruf: Geschenkt ist geschenkt, wiederholen ist gestohlen?


Betriebsurlaub 

Die letzte heiße Phase des Geschäftsjahres ist geschafft und die letzten Pakete wurden versendet. Sie betreiben Ihr Geschäft als One-(Wo-)Man-Show und brauchen eine Auszeit? Was müssen Sie nun beachten, bevor Sie Ihren wohlverdienten Betriebsurlaub antreten?  

Informieren Sie transparent im Shop über den Betriebsurlaub. Platzieren Sie hierbei einen gut sichtbaren Hinweis auf jeder Seite des Shops. Prüfen Sie die Lieferzeitangaben und verlängern Sie diese – alternativ können Sie die Bestellmöglichkeit für diesen Zeitraum deaktivieren. 

Berücksichtigen Sie jedoch, dass auch während Abwesenheit die Korrespondenz ordnungsgemäß überwacht werden sollte. Sie bleiben für den Online-Shop verantwortlich und sollten daher in der Lage bleiben, unverzüglich auf mögliche fristgebundene Angelegenheiten zu reagieren. 

Gebündelte Informationen finden Sie in unserem Blogbeitrag:

📚 Betriebsurlaub: Das müssen Sie bei der Gestaltung Ihres Online-Shops beachten!

Unser Weihnachtstipp

Auch im Weihnachtsgeschäft gibt es rechtliche Stolpersteine, die es zu vermeiden gilt. Mit unserem Rechtstipp der Woche lesen Sie jede Woche über ein juristisches Thema, um Ihnen den Online-Handel und Ihren Online-Shop ein kleines bisschen sicherer zu machen. Melden Sie sich einfach und kostenfrei an. 

Exklusiv für unsere Kundinnen und Kunden: Neben unserem Blog lohnt sich auch ein Blick in unsere Whitepaper, z.B. zur Werbung mit Preisen, Rechtssicherer Newsletter-Versand, E-Mail-Werbung an Bestandskunden oder Gewinnspiele sicher veranstalten. 

Wir wünschen Ihnen ein erfolgreiches Weihnachtsgeschäft! 

 

08.12.23

© 2024 Trusted Shops AG  |  Impressum  |  Datenschutz  |  Cookies